Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 25
(PDF, 85 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0039
Politische Identitätsbildung im Lande Württemberg-Hohenzollern

dung nach den theoretisch scheinbar so einleuchtenden Kategorien »Regionalidentität« und
»Landesidentität« kann im Falle Württemberg-Hohenzollerns aus den genannten Gründen
nicht vorgenommen werden. Wenn im folgenden von Identität in Württemberg-Hohenzollern
die Rede ist, dann ist dies immer in dem Sinne der eben skizzierten oberschwäbisch-süd-
württembergischen Identität gemeint, auch wenn dies aus stilistischen Gründen gelegentlich
anders formuliert wird.

1.3. Identitätsbildung in Württemberg-Hohenzollern nach 1945
und die Landesgeschichtsschreibung

In einem irritierenden Ausmaß ist die Geschichtsschreibung des Landes Württemberg-
Hohenzollern überzeugt, daß es sich bei diesem Gebilde, sofern man ein gewisses Maß an Landesbewußtsein
der Bevölkerung als Grundvoraussetzung für Eigenstaatlichkeit voraussetzt,
eigentlich um gar kein Land handelt. Seit 1969 Eberhard Konstanzer in seiner Dissertation
Württemberg-Hohenzollern als »Provisorium« und »Transitorium«, seine Regierung und
Politik als eine »Abwesenheitspflege« für die Stuttgarter Zentrale, als »Sekundogenitur« darstellt2
, sind grundsätzliche Zweifel an dieser These nicht mehr aufgetreten. So schreibt Wolf-
gang Hecker (1988): »Die Politik in diesem Land war also stets auf die schließliche Aufhebung
der Teilstaatlichkeit (!) hin orientiert«3. Klaus-Jürgen Matz sagt (1986): »Die Südwürttem-
berger betrachteten Stuttgart ganz selbstverständlich als ihre eigentliche Hauptstadt«4.
Fünf Einwände sind gegen diese axiomatisch vorgetragenen Thesen vorzubringen:

1. Die zur Charakterisierung des Landes Württemberg-Hohenzollern verwendete Begrifflichkeit
stammt samt und sonders aus der Feder von Carlo Schmid. Dessen beherrschende
und gewiß singuläre Stellung in Württemberg-Hohenzollern ist jedoch mit den Wahlen im
Herbst 1946 schwer erschüttert; in der Beratenden Landesversammlung, die auch die Landesverfassung
ausarbeitet, ist er in einer Minderheitenposition.

2. Selbst Konstanzer muß zugestehen, daß sich in »der Verfassungsfrage ... die aus den unterschiedlichen
geschichtlichen Traditionen erwachsenen Gegensätze und Traditionen zwischen
Unter- und des Oberland« zeigen5. Auch in diesem Punkt folgen ihm Gerd Friedrich
A«s&e(1982)6 und Stefan Zauner (1991)7, ohne auf den damit entstehenden eklatanten
Widerspruch zur Generalaussage einzugehen. Ein Aufsatz von Hellmuth Auerbach (1993)
vermutet, daß der ursprüngliche Verfassungsentwurf der südwürttembergischen CDU »zu
einer ähnlichen Entfremdung der beiden Landeshälften Württembergs wie zwischen Südbaden
und Nordbaden geführt« hätte8. Den angeblichen Allparteienkonsens in Sachen
Wiedervereinigung mit Nordwürttemberg kann es deshalb in der postulierten vereinfachten
Form offenbar nicht gegeben haben.

2 Eberhard Konstanzer: Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Stuttgart u. a. 1969.

3 Wolfgang Hecker: Der Gewerkschaftsbund Süd-Württemberg-Hohenzollern. Zur Gewerkschaftsbewegung
in der französischen Besatzungszone 1945-1949. Marburg 1988, S. 17.

4 Klaus-jürgen Matz: Baden-Württemberg - Ein Bundesland entsteht. In: Die Geschichte Baden-
Württembergs. Hg. von Reiner Rinkler/Wilfried Setzler 1986, S. 290-301, Zitat S. 294.

5 Eberhard Konstanzer (wie Anm. 2), S. 49.

6 Gerd Friedrich Nüske: Neubeginn von oben: Staatssekretariat und Landesregierungen. In: Das
Land Württemberg-Hohenzollern. Hg. von Gerd Friedrich Nüske. 1982, S. 81-110, Zitat S. 88.

7 Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern. In: Der Weg zum Südweststaat. Hg. von Jörg Thierfelder
/ Uwe Uffelmann. 1991, S. 55-74, Zitat S. 66.

8 Hellmuth Auerbach: Französische Besatzungsmacht, Katholische Kirche und CDU in Württemberg
-Hohenzollern 1945-1947. Schwierigkeiten mit Bildungsreform und Demokratisierung. In: Von der
Besatzungszeit zur deutsch-französischen Kooperation. Hg. von Joseph Jurt. 1993, S. 140-168, Zitat
S. 167.

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