Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 311
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1998/0325
Das Staatsarchiv Sigmaringen als Archiv des Landes Württemberg-Hohenzollern (1945-1952)

äußerst prekären Situation weilte Regierungsoberinspektor Bruno Stärk im Auftrag der
Württembergischen Archivdirektion zu einem unangemeldeten Besuch in Sigmaringen10. Am
6. September traf er Schaffner im Archiv an. Herberhold hatte seinen Dienst noch nicht wieder
aufgenommen. Die Situation war also günstig, wie Stärk in seinem Reisebericht darlegte,
die Angliederung des Staatsarchivs voranzutreiben". Stärk trug sein Anliegen auch Herberhold
in dessen Privatwohnung vor. Nach dem Anschluß an Württemberg sollte das Staatsarchiv
Sigmaringen - so die Ausführungen Stärks - zum württembergischen Staatsarchiv in
Oberschwaben in größerem Umfang ausgebaut werden. Auch die Zuteilung oberschwäbischer
Bestände aus Stuttgart stellte er in Aussicht.

Zunächst versuchte Herberhold in einem klärenden Gespräch mit dem Präsidenten in Ho-
henzollern, den Erhalt des Staatsarchivs als eigenständige Institution zu sichern. Nachdem er
damit scheiterte, war die Frage einer fachgemäßen vorgesetzten höheren Dienststelle zu einer
Lebensfrage für die Existenz des Staatsarchivs Sigmaringen geworden^1. Mit Schreiben vom 8.
September an das Württembergische Hauptstaatsarchiv wollte Herberhold eine engere Vereinigung
mit Stuttgart initiieren. Die Übernahme des Staatsarchivs Sigmaringen in württembergische
Verwaltung wäre ein weiterer Baustein zur künftigen Gestaltung des schwäbischen
Raumes^. Das Schreiben war mit Stärk abgesprochen14.

Am 5. Oktober versuchte Herberhold erneut bei der württembergischen Landesverwaltung
in Stuttgart die Übernahme des hohenzollerischen Staatsarchivs voranzutreiben15. Der
staatsrechtliche Schwebezustand sollte beendet werden. Vom gleichen Tag datiert auch ein
13(!) seitiger Bericht Herberholds an den Präsidenten von Hohenzollern16, in dem er die Bedeutung
des Staatsarchivs für die Verwaltung eindringlich erläuterte. Am 26. Oktober stimmte
die Württembergische Archivdirektion, die vom württembergischen Kultministerium zur
Stellungnahme aufgefordert worden war, dem Ersuchen des Staatsarchivs Sigmaringen zu und
erhob keine Bedenken, die Angliederung dieses Staatsarchivs an die württembergische Archivdirektion
auch vor der Entscheidung über die künftige staatsrechtliche Stellung der hohenzollerischen
Lande schon jetzt vorzunehmen17. Allerdings wurde nun eine Abgabe der Stuttgarter
oder Ludwigsburger Bestände oberschwäbischer Provenienzen abgelehnt, was man Wochen
zuvor noch in Aussicht gestellt hatte18. Noch zu Anfang des Jahres 1946 hielt es Herberhold
für richtig, das Sigmaringer Staatsarchiv im Laufe der Zeit zu einem württembergischen
Staatsarchiv umzugestalten^.

Die Bildung einer eigenen Regierung in Tübingen für die Verwaltung des französisch besetzten
Landes Württemberg-Hohenzollern stornierte zunächst alle Pläne eines Zusammenschlusses
mit der württembergischen Archivverwaltung. Mit Beschluß des Direktoriums des

10 HStAS E 61 Bü 586 (12. September 1945).

11 So fand ich die Voraussetzungen für eine Angliederung des Staatsarchivs Sigmaringen an die württem-
bergische Archivverwaltung günstig und habe Herrn Schaffner dargelegt, daß unter diesen Umständen der
Anschluß an Württemberg die beste Lösung sei.

12 StASWü 119 T 2 Nr. 255 (8. September 1945); HStAS E 61 Bü 586.

13 Dieses Schreiben war offensichtlich von Staatsarchivinspektor Hans Schaffner konzipiert worden.

14 StAS Wü 119 T 2 Nr. 255 (8. September 1945).

15 StAS Wü 119 T 2 Nr .255 (5. Oktober 1945); HStAS E 61 Bü 586 (5. Oktober 1945).

16 StAS Wü 119 T 2 Nr. 255 (5. Oktober 1945); HStAS E 61 Bü 586 (5. Oktober 1945).

17 HStAS E 61 Bü 586 (26. Oktotber 1945).

18 Dagegen kann eine Übernahme von bisher im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Ludwigsburg
befindlichen, jetzt in Ausweichstellen Oberschwabens verwahrter Archivalien schon deshalb
nicht in Frage kommen, weil die Mehrzahl dieser Archivalien altwürttembergischer Herkunft sind. Die
Frage einer Übernahme oberschwäbischer Archivalien aus dem Besitz der württembergischen Staatsarchive
könnte erst nach der staatsrechtlichen Angliederung Hohenzollems an Württemberg in Erwägung gezogen
werden.

19 StAS Wü 119 T 2 Nr. 659 (25. Januar 1946).

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