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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0021
ANDREAS ZEKORN

Alte Strukturen und neue Elemente während der Revolution
von 1848/49 in Hohenzollern1

Der hohenzollerische Sonderweg begann im Jahre 1806, als die hohenzollerischen Fürstentümer
nicht, wie die meisten anderen Territorien vergleichbarer Größe, mediatisiert wurden.
Gleichwohl blieben im 19. Jahrhundert in den nun souveränen Fürstentümern Strukturen
aus der Zeit des Ancien regimes erhalten. Das Jahr 1806 bedeutete also keinen kompletten
Neuanfang, sondern es wirkten Traditionen aus der Zeit vor 1806 fort, wie zu zeigen sein
wird.

Volker Press betonte wiederholt, gerade am Beispiel des Fürstentums Hohenzollern-
Hechingen, eine Kontinuität der altständischen Verfassungen, die nicht mit dem Ende des
Alten Reiches aufhörten zu existieren, sondern noch im 19. Jahrhundert ihre Wirkungskraft
entfalteten. Es lassen sich etwa Traditionslinien feststellen, die von den Agrarrevolten des 17.
und 18. Jahrhunderts zur Revolution von 1848 führen2. In der jüngsten Forschung wurden
solche Kontinuitäten insbesondere für Baden und Württemberg, herausgearbeitet3.

Sehr früh und sehr präzise zeigte Eberhard Gönner in seiner umfassenden und grundlegenden
Arbeit zur Revolution von 1848/49 in den hohenzollerischen Fürstentümern das

1 Der vorliegende Aufsatz geht auf einen Vortrag zurück, der bei der Vortragsverantstaltung »Die
Revolution von 1848/49 in den Fürstentümern Hohenzollern« am 10. Oktober 1998 im Gasthof Zollerhof
in Sigmaringen gehalten wurde. - Für die kritische Durchsicht des Aufsatzes und zahlreiche Anregungen
danke ich Fritz Kallenberg, Darmstadt, sehr herzlich. - In dem vorliegenden Beitrag wurde bewußt
auf ausführlichere Literaturangaben verzichtet und nur die unmittelbar für das Thema einschlägige
Literatur genannt. Weitere Literatur zur Revolution 1848/49, außer der im folgenden genannten, ist in
dem Beitrag »Revolutionäre Beamte?« in dieser Ausgabe der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
, S. 53-86 aufgeführt.

2 Volker Press: Landtage im Alten Reich und im Deutschen Bund. Voraussetzungen konstitutioneller
Entwicklungen 1750-1830. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 39 (1980), S. 100-
140; Ders. : Französische Volkserhebungen und deutsche Agrarkonflikte zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert
. In: Beiträge zur historischen Sozialkunde 7 (1977), S. 76-81; Ders. : Von den Bauernrevolten
des 16. zur konstitutionellen Verfassung des 19. Jahrhunderts. Die Untertanenkonflikte in Hohenzol-
lern-Hechingen und ihre Lösungen. In: Hermann Weber (Hrsg.), Politische Ordnungen und soziale
Kräfte im Alten Reich. Wiesbaden 1980, S. 85-112; Ders. : Der hohenzollern-hechingische Landesvergleich
von 1798. Reichsrecht und Untertanenvertretung im Zeichen der Französischen Revolution. In:
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 14 (1978), S. 77-108.

3 Hans-Georg Wehling, Angelika Hauser-Hauswirth: Die großen Revolutionen im deutschen
Südwesten, Stuttgart u.a. 1998 (Schriften zur politischen Landeskunde Bd. 27). Hier insbesondere
Helga Schnabel-Schüle: Ansteckungsgefahr und Prophylaxe: Die Französische Revolution und die
napoleonische Territorialrevolution S. 15-33, bes. S. 29 f.; Paul Nolte: Radikalisierung und Republik:
Die Revolution in Baden 1847-1849, S. 34-52, bes. S. 35 ff.; Manfred Hettling: Freiheit und Ordnung:
»Partizipatorische Reformpolitik« 1848/49 in Württemberg, S. 53-68; Casimir Bumiller: »Es lebe die
Freiheit und unser Fürst«: Die Rolle der Revolution von 1848 in der hohenzollerischen Geschichte,
S. 69-84.

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