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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0024
Andreas Zekorn

hoheit demonstrieren wollte. Aber es gab auch die interne Beilegung von Streitigkeiten ohne
die Einbeziehung Habsburgs.

Der Status quo im Verhältnis zwischen österreichischen Untertanen und zollerischer
Herrschaft wurde durch Verträge Anfang des 17. Jahrhundert weitgehend fixiert. Die nachfolgenden
Auseinandersetzungen gingen zu einem guten Teil um alte Rechte und um die Einhaltung
der Verträge. Neue Forderungen, die darüber hinausgingen, wurden kaum erhoben.

Bei den Konflikten zwischen Untertanen und fürstlicher Herrschaft bildeten sich bestimmte
Verhaltensmuster und Strukturen heraus: während der Auseinandersetzungen war
die Stadt Sigmaringen Wortführerin für die gesamte Grafschaft. Häufig konnten die Untertanen
Erfolge verbuchen, und zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts12. Eine der letzten erfolgreichen
Klagen der Stadt Sigmaringen bei der vorderösterreichischen Regierung dürfte
diejenige wegen Wiedereinführung der alten Schultheißenwahl und Abgrenzung der
jurisdiktioneilen Befugnisse im Jahre 1793 gewesen sein13. Konfliktstoff wurde also vor 1806
wiederholt bereinigt.

Zudem entfiel mit dem Ende der österreichischen Lehensherrschaft ein ganz wesentlicher
Streitpunkt: der Streit um das Kollektationsrecht, das Besteuerungsrecht, in der Grafschaft
zwischen Fürstenhaus, Osterreich und Schwäbischem Kreis. Dieser Konfliktpunkt provozierte
wiederholt auch Auseinandersetzungen mit den Untertanen. Immerhin hatten die Untertanen
über die Landschaftskassen schon relativ früh gewisse Kontrollmöglichkeiten über
ihre Steuergelder.

Weiterhin hatte Hohenzollern-Sigmaringen vor dem Jahr 1848 mehrfach eine Modernisierung
seiner politischen Strukturen erhalten: so war 1833 eine Verfassung eingeführt, die
Leibeigenschaft abgeschafft und die Verwaltung in den 1840er-Jahren modernisiert worden14
. Bis 1832 war das Land über die Landschaft repräsentiert und an der Steuerumlage beteiligt
, dann wurde ein Landtag eingerichtet15. Sigmaringen besaß somit bereits vor 1848 ein
konstitutionelles System.

Obwohl die Stadt Sigmaringen von 1810 bis 1840 mit ihrer verfassungsmäßigen Stellung
stärker in das Land eingegliedert worden war16, blieben alte Konflikt-Strukturen erhalten,
die 1848 erneut zum Tragen kamen. Die Vorgänge am 4. und 5. März 1848, dem ersten Höhepunkt
der Revolution in Sigmaringen, verliefen ganz traditionell: die Repräsentanten der
Stadt Sigmaringen und die Bürgerschaft der Stadt verfaßten eine Petition; die Bürgermeister
der Landgemeinden wurden hinzugezogen und unterschrieben die Bittschrift, worin städtische
Wünsche, aber auch die Interessen des gesamten Landes artikuliert waren. Anschließend
übergab eine Delegation der Bürgerschaft die Petition der fürstlichen Herrschaft. Diese
sagte die Erfüllung von Forderungen zu bzw. verwies sie auf den Verhandlungsweg. Unterdessen
hatte im Rathaussaal eine Bürgerversammlung stattgefunden, auf dem Marktplatz vor
dem Rathaus versammelten sich die in die Stadt gekommenen Landleute. Nahezu gleichartig
war beispielsweise der Ablauf der Ereignisse anläßlich der Erbhuldigungen von 1681 oder
1699 gewesen. Damals wurden in ähnlicher Form den Fürsten Beschwerden vorgebracht, die
versprachen, Abhilfe zu schaffen.

12 Vgl. auch im folgenden: Zekorn (wie Anm. 6), bes. S. 460 ff., S. 468 ff., S. 481 f., S. 587 ff., S. 599 f.

13 Kallenberg: Die hohenzollerischen Fürstentümer (wie Anm. 11), S. 336 ff., S. 354 ff., bes. S. 357.

14 Gönner (wie Anm. 4), S. 10 ff.

15 Fritz Kallenberg: Die Sonderentwicklung Hohenzollerns. In: Ders. (Hg.), Hohenzollern, Stuttgart
u.a. 1996 (Schriften zur politischen Landeskunde, Bd. 23), S. 129-282, S. 146 f.; Roland Kirchherr
: Die Verfassung des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen vom Jahr 1833. Zu den Auswirkungen
der Verfassungstheorien zur Zeit des Deutschen Bundes auf das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
. Köln 1979. - Zu Aufgaben und Funktion der Landschaft in der Grafschaft Sigmaringen im Alten
Reich: Zekorn (wie Anm. 6), S. 579 ff.

16 Maren Kuhn-Rehfus: Geschichte der Stadt Sigmaringen. In: dies. (Hrsg.), Sigmaringen. Ein historischer
Führer. Sigmaringendorf 1989, S. 63 ff.

IC


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