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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0032
Andreas Zekorn

Als treibende Kräfte der Revolution in Hohenzollern-Sigmaringen sind die Radikaldemokraten
um den Advokaten Carl Wurth zu nennen, die den Ablauf der Revolution verschärften
.57 Im Gegensatz dazu gab es in Hohenzollern-Hechingen Pfarrer Blumenstetter, der
während der Revolution als stark mäßigende Kraft wirkte.

Im Falle Hohenzollern-Sigmaringen kann man gleichfalls von einem gewissen Gelingen
der Revolution sprechen, wenn die zeitgemäßen Forderungen (u.a. Pressefreiheit, Volksbewaffnung
, Versammlungsfreiheit), aber auch die Aufhebung der alten Feudalabgaben und der
Jagdrechte oder die Lösung des Lehenverbandes und anderes mehr unmittelbar oder auf dem
folgenden außerordentlichen Landtag zugestanden wurden58. Wichtige Probleme waren jedoch
auf dem Landtag nicht gelöst und gesetzlich geregelt worden: zum einen betraf dies die
Aufhebung bzw. Fixierung des Zehnten, zum anderen die Domänenfrage. Ebenso wurde das
Steuerwesen auf dem Landtag 1848 nicht geändert59. Die Entscheidung über diese Streitpunkte
fiel zum Teil erst lange nach der Revolution von 1848: Die Domänenfrage vermochte
das Fürstenhaus beim Ubergang der Fürstentümer an Preußen in seinem Sinne zu entscheiden60
. Die Ablösung des Zehnten und der Servituten wurde erst in preußischer Zeit, 1860
bzw. 1885 endgültig gesetzlich fixiert6'. Nicht alle revolutionären Forderungen konnten also
1848/49 durchgesetzt werden.

Schließlich scheiterten die Radikaldemokraten in Sigmaringen 1848 mit der Vorstellung
einer Republik oder einer veränderten Staatsform62. Diese Idee hätte letztlich nur auf nationaler
Ebene verwirklicht werden können.

5. NEUE ELEMENTE BEI DER REVOLUTION VON 1848/49
5.1. NEUE FORDERUNGEN

Die These, daß die Revolution von 1848/49 in der Tradition der frühneuzeitlichen Bauernrevolten
in Hechingen bzw. der Auseinandersetzungen mit dem Fürstenhaus in Sigmaringen
stand, bedarf einer gewissen Differenzierung, da bei der Revolution 1848/49 neue Elemente
ins Spiel kamen:

Die eher bäuerlichen Forderungen zielten sowohl in Hechingen wie in Sigmaringen 1848
im wesentlichen auf eine Beseitigung des Feudalsystems ab. Eine derart weitgehende Zielsetzung
findet man bei den bäuerlichen Revolten des 17. und 18. Jahrhunderts nicht. Erst im
19. Jahrhundert, als eine Beseitigung der Feudallasten auch anderswo, z.B. in Württemberg,

57 Zusammenfassend zu Wurth Eberhard Gönner: Carl Otto Würth. In: Kallenberg (Hg.), Hohen-
zollern (wie Anm. 15), S. 472-476 (mit weiterer Literatur).

58 EBD.,S.41,S.45f.,S. 125 f.

59 Ebd., S. 109 ff., S. 116 ff., S. 118 ff., S. 125 f. - Bei der Domänenfrage ging es darum, ob das dem Fürsten
durch den Reichsdeputationshauptschluß bzw. die Rheinbundakte zugesprochene Säkularisationsgut
, also das Gut von aufgehobenen Klöstern und Deutsch-Ordens-Herrschaften, als fürstlicher
Eigenbesitz anzusehen sei oder dem Lande gehöre (ebd., S. 118).

60 Ebd., S. 192.

61 Uwe Ziegler: Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur Hohenzollerns im 19. Jahrhundert.
Sigmaringen 1976 (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns, Bd. 13), S. 96 ff. - Zur Einführung der
Geschworenengerichte, welches Thema ebenfalls auf dem Landtag behandelt wurde, ist zu bemerken,
daß solche Geschworenengerichte in den Märzpetitionen gefordert, aber auf dem außerordentlichen
Landtag nicht beschlossen worden waren (Gönner [wie Anm. 4], S. 38, S. 56, S. 122. Erst mit der Einführung
des badischen Straf- und Strafprozeßbuches von 1845 am 18. Oktober 1848 wurden Geschworenengerichte
eingeführt (Verordnungs- und Anzeigeblatt für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
Nr. 43,22.10.1848, S. 433 ff., Paragraphen 32 ff.).

62 Gönner (wie Anm. 4), S. 130, S. 132 ff.

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