Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0052
Rolf Vogt

so registrierte die besorgte Hechinger Regierung aufmerksam, wurde mit veränderten Ortsnamen
ausdrücklich von militärischen Steuerexekutionen Erwähnung gethan, die in jüngster
Zeit gegen eine unserer Gemeinden von uns angeordnet und ausgeführt, anderen Gemeinden
aber angedroht worden sind59. Gemeint war Grosselfingen, das ebenso wie andere Gemeinden
des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen im Sommer 1848 die Zahlung von Steuern
und Abgaben verweigert hatte. In Grosselfingen trieb am 18. September 1848 eine 100 Männer
starke Einheit des fürstlichen Militärs die rückständigen Steuern ein60. Dieser Überraschungscoup
nur eine knappe Woche vor der Trillfinger Versammlung hatte die Gemüter
heftig erregt.

4. DIE BESCHLÜSSE

Die Kundgebung auf dem Dorfplatz von Trillfingen mündete in die Verabschiedung eines
Forderungskatalogs, der sich an die Demokraten in der Nationalversammlung und an die
Fürstliche Regierung in Sigmaringen wandte. Das Volk hat beschlossen, verkündete der demokratische
Erzähler in Sigmaringen zwei Tage später selbstbewußt, aber auch vollmundig
in einer Eilmeldung: 1) Ein Mißtrauensvotum - der Centrairegierung und der Majorität der
Nazionalversammlung; 2) Ein Vertrauensvotum - der äußersten Linken; 3) Aufforderung
derselben zur That. Diesen bundespolitisch adressierten Beschlüssen folgte die Aufforderung
an die Landesregierung a) zur Einberufung einer konstituirenden Versammlung; b) zur alsbaldigen
Vollziehung der auf dem lezten ausserordentlichen Landtag gefaßten Beschlüsse;
c) zur Erlassung einer Vollzugsverordnung zum Volksbewaffnungsgesez; d) zur Bekanntmachung
der die Suspendirung des Hauptmanns Dopfer herbeiführenden Gründe, und e) zur
Fernhaltung fremder Truppen, da wir eine Quartierlast schlechterdings verweigern, so wie
überhaupt der Einberufung von Truppen, die das Leben und das Eigenthum des Bürgers gefährdeten
, im äussersten Fall jeden Widerstand entgegensezen würden61.

Die Beschlüsse der Trillfinger Volksversammlung, die sich an die Regierung des Fürstentums
in Sigmaringen richteten, entsprachen den Forderungen, die die Demokraten zunehmend
lauter seit Beginn des Monats gestellt hatten. Die Ständeversammlung, der außerordentliche
Landtag, in den die Revolutionäre des März 1848 zunächst große Hoffnungen gesetzt
hatten, tagte im Juli und August 1848. Am 31. August 1848 wurden die 18 Abgeordneten
entlassen62. Sie hatten eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die auf den März-Forderungen
basierten, aber vor allem hinsichtlich der Fragen, die die Zehnten und die fürstlichen
Domänen betrafen, keine Lösung gefunden. Im Vaterländischen Verein in Sigmaringen, dessen
Vorsitzender Carl Otto Würth bereits im Landtag den Eid auf Fürst und Verfassung ver-

59 Dgl.

60 Chronik der Stadt Hechingen (wie Anm. 23) S. 232. Der Vorgang hat bislang nur wenig Beachtung
gefunden. In: Grosselfingen. Ein Rundgang durch die Geschichte der Gemeinde 1296-1996. Grosselfingen
1995, das zur 700-Jahr-Feier der Gemeinde erschien, finden sich nur kursorische Hinweise auf die
Entwicklung während der Zeit der Revolution von 1848/49. Die Steuerexekution der Hechinger Regierung
wird gar nicht erwähnt. Auch Eberhard Gönner, Revolution (wie Anm. 2), kennt den Vorfall
nicht. In der vom Städtischen Museum und dem Stadtarchiv Hechingen erarbeiteten Ausstellung »Die
Revolution von 1848/49 im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen« (12.03.- 19.04.1998 im Alten Schloß
in Hechingen) ist auf den Einsatz im Zusammenhang mit dem hohenzollerisch-liechtensteinischen leichten
Bataillon verwiesen worden. Der diesbezügliche Ausstellungstext ist veröffentlicht in: In Empfingen
war die Heimat schon fern. Schwarzwälder Bote Nr. 103/06.05.1998.

61 Der Sigmaringer Erzähler Nr. 77/26.09.1848.

62 Verordnungs- und Anzeige-Blatt Sigmaringen Nr. 36/03.09.1848 S. 334. Vgl. Eberhard Gönner,
Revolution (wie Anm. 2) S. 125.

38


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0052