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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0098
Andreas Zekorn

Dienstsuspension erhalten hatte. Eine solche Forderung war auch nach dem provisorischen
Staatsdienergesetz begründet. So geschah es denn auch: Am 27. Dezember 1852 wurde Clavel
wegen tadelnswerthen Benehmens in den Revolutionsjahren 1848/49 mit allerhöchster Ordre
des Königs nach 17 Dienstjahren pensioniert161. Zu diesem Zeitpunkt war Clavel 42 Jahre alt.
Die Höhe der Pension entsprach der Höhe seines festen Gehalts als Oberamtmann, nämlich
1.112 fl. Während seiner aktiven Dienstzeit waren Einnahmen aus Gebühren in Höhe von
300 fl bis 400 fl hinzugekommen.

Privat scheint der Abschluß des Verfahrens Clavel wieder Auftrieb gegeben zu haben.
Nachdem er im August 1852 Witwer gewesen war und ein Kind hatte162, heiratete er 1853
wieder und besaß mit seiner neuen Ehefrau nochmals zwei Kinder163. Im Oktober 1853 zog
er nach Berg bei Hemigkofen164 am Bodensee und hatte die Absicht, eine Landwirtschaft zu
betreiben. Uber sein weiteres Schicksal dort war den Akten, außer dem Todesdatum, wenig
zu entnehmen. In Berg verstarb er nach knapp zwanzig Jahren im Alter von 63 Jahren am
12. Februar 187?65.

ZUSAMMENFASSUNG

Anhand der Biographien der drei Oberamtmänner konnte das revolutionäre Geschehen in drei
Staaten verfolgt werden. Die allgemeine Geschichte spiegelte sich in den Biographien wieder.
Gleichzeitig konnte eine bestimmte Bandbreite der in der Revolution von 1848/49 möglichen,
politischen Verhaltensweisen von wichtigen Staatsbeamten herausgearbeitet werden.

Der Baiinger Oberamtmann Leemann war ein eher konservativer Beamter, der aber im
entscheidenden Augenblick eine gewisse Unüberlegtheit und Fahrlässigkeit an den Tag legte.
Versetzt wurde er aber im wesentlichen deshalb, weil er in den Augen des Ministeriums an
seinem Dienstort nicht mehr haltbar war, denn durch den Beleidigungsprozeß hatte er seine
Amtsautorität verloren. Die Versetzung erfolgte erst nach einer gründlichen Untersuchung
der Affäre. Das Ministerium verfuhr also nicht willkürlich oder gar unrechtmäßig gegen einen
Beamten.

Oberamtmann Baur war ein liberaler Beamter und Abgeordneter, der sich für den Erhalt
der Märzerrungenschaften und die Bürgerrechte einsetzte. Er bewegte sich dabei auf dem
Boden der neuen Verfassung und duldete keine Unordnung oder Anarchie bei der Hechinger
Landbevölkerung. Über sein mögliches weiteres Schicksal unter preußischer Herrschaft läßt
sich nur spekulieren, doch möchte man vermuten, daß Baur wegen seines politischen Verhaltens
kaum oder nur wenige Schwierigkeiten bekommen hätte, denn er war ein fähiger und
beliebter Beamter, der mit seinen liberalen Ideen nicht in die Nähe radikaler Republikaner
kam166.

161 StAS, Ho 235 I, I, R, 598: Schreiben vom 1.7.1852,18.8.1852,21.1.1853.

162 StAS, Ho 235 I, I, R, 598: Pensionierungsvorschlag vom 18. August 1852.

163 StAS, Ho 202, FOH Akten 10; StAS, Dienerkartei. 1853 heiratete er Anna Maria Koch aus Benzingen
; StAS, Ho 235 I, I, R. 598.

164 Aufgegangen in Kressbronn.

165 StAS, Ho 235 I, I, R 598: Schreiben vom 18.2.1873.

166 Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf das Schicksal des bereits mehrfach erwähnten Anton
von Sallwürk, ab Oktober 1848 Regierungspräsident in Hohenzollern-Sigmaringen. Sallwürk war ein liberaler
Regierungsbeamter und gehörte dem »Konstitutionellen Verein« in Sigmaringen an. Nach dem
Übergang Hohenzollerns an Preußen wurde von Sallwürk 1851 Oberamtmann und schied 1852 aus dem
Dienst. Vergeblich bemühte er sich um eine Einstellung in den preußischen Justizdienst. Sein Ausscheiden
aus dem Dienst dürfte mit seiner liberalen, zum Teil antipreußischen Haltung während der Revolution
von 1848/49 zusammenhängen (Weber, Anton von Sallwürk [wie Anm. 144], S. 481; Zekorn, Lesegesellschaften
und städtisches Bürgertum in Sigmaringen [wie Anm. 111], S. 87 f.).

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