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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1999/0189
II. Neues Schrifttum
Besprechungen

Hans Eugen Specker (Hg.): Einwohner und Bürger auf dem Weg zur Demokratie. Von der
antiken Stadtrepublik zur modernen Kommunalverfassung. Stuttgart: Kohlhammer 1997,
264 S. (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm, Bd. 28).

Die Stadt Ulm ist fest im schwäbischen Bewußtsein verankert. Man denke nur an den Schneider
von Ulm, an den Ulmer Spatz, an das Ulmer Münster, an den Zungenbrecher »In Ulm,
um Ulm und um Ulm herum« - und nicht zuletzt auch an den Schwörmontag, ein alljährlich
abgehaltenes und sehr öffentlichkeitswirksames Verfassungsfest. Es geht auf den Großen
Schwörbrief zurück, Ulms mittelalterliche Verfassungsurkunde aus dem Jahr 1397. Zum Gedenken
an das sechshundertjährige Jubiläum veranstaltete das Stadtarchiv Ulm nicht nur eine
Ausstellung, sondern auch ein Symposium (10.-12. April 1997), dessen Erträge hier wiedergegeben
sind. Längsschnittartig sollen hier »die Möglichkeiten politischer Partizipation und
deren Entwicklung« (Vorwort des Herausgebers, S. 8) von der Antike bis zur Moderne vorgestellt
werden. Der damalige Ulmer Stadtarchivar Hans Eugen Specker hat es verstanden,
eine höchst illustre Referentenschar zusammenzubringen; jeder von ihnen ein kompetenter
Fachmann (bzw. eine Fachfrau) auf seinem bzw. ihrem Gebiet. Christian Meier von der Universität
München eröffnet den Reigen mit »Demokratie und Republik. Zwei Errungen-, zwei
Erbschaften der Antike«. Ob Entwicklungslinien von der Antike aus zu ziehen sind, läßt der
Referent allerdings offen: »Nicht alles, was einmal da war, wirkt fort« (S. 9). Von der Antike
zum Mittelalter: Der Fuhrmann-Schüler Wilfried Hartmann, Ordinarius in Tübingen, berichtet
über »Ausgleich von Gruppenkämpfen und Regeln gegen den Machtmißbrauch in
den italienischen Kommunen des 12. bis 14. Jahrhunderts«. Mit diesem Thema hat er sich in
der Tat ein überaus unterhaltsames Stück Verfassungsgeschichte ausgewählt; hatten sich doch
die italienischen Städter recht raffinierte Maßnahmen einfallen lassen, um jede Form der
Manipulation oder Beeinflussung von Wahlen zu unterbinden. So sieht beispielsweise die
Wahlordnung der Stadt Venedig aus dem Jahr 1268 ein neunstufiges Procedere vor, das aus
einer trickreichen Abfolge von Losziehen und Wählen bestand (S. 3l).Peter Johanek (Universität
Münster) behandelt »Bürgerkämpfe und Verfassung in mittelalterlichen Städten«
und nimmt sich damit das stadtgeschichtliche Standardthema vor. Dabei bringt er nichts wesentlich
neues zum Vorschein, liefert aber einen brauchbaren Verfassungsüberblick. Eberhard
Isenmann (früher Tübingen, jetzt Bochum) befaßt sich mit »Obrigkeit und Stadtgemeinde
in der frühen Neuzeit« - eine Verfassungsgeschichte des Rats und seiner Stellung in
den Reichsstädten. Zur Folgezeit: Nach der Reformation sind die Reichsstädte vielfach in einen
Dornröschenschlaf verfallen, aus dem sie erst wieder die Industrialisierung unsanft aufweckte
. So füllen denn die nächsten beiden Beiträge {Günter Lottes: The liberties of free-
born Englishmen. Zur Formationsgeschichte der Grund- und Freiheitsrechte in England und
Amerika im 17. und 18. ]3}aihundtrt\Elisabeth Fehrenbach: Napoleon und die Expansion der
Französischen Revolution) diesen Zeitraum aus und lassen damit den vom Herausgeber vor-

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