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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0020
Paul Münch

thanen" zu18. Die beiden Fürsten haben bekanntlich die Souveränitätsrechte abgetreten
, um - neben fetten Renten - ihr Fideikommißvermögen vor der drohenden
Verstaatlichung zu retten. Friedrich Wilhelm Constantin übermachte allerdings bereits
Anfang Februar 1850 der Sigmaringer Linie gegen hohe Ausgleichszahlungen
das gesamte Fürstlich Hohenzollern-Hechingensche Haus- und Fideicommiß-Ver-
mögen19, bevor er sich endgültig auf seine schlesischen Besitzungen zurückzog. In
der Öffentlichkeit jedoch machten die abgetretenen Fürsten die aufständischen Untertanen
für die Entwicklung verantwortlich oder gaben vor, auf ihre Länder aus
höherem nationalen Interesse verzichtet zu haben. Karl Anton stilisierte die Aufgabe
der Souveränität gar zum Opfer auf dem Altare des Vaterlandes, um die Einheit
Deutschlands aus dem Reich der Träume in Wirklichkeit treten zu lassen20.

Zwei symbolträchtige Vorgänge werfen ein bezeichnendes Licht auf die Ereignisse
: die Grundsteinlegung der Burg im Jahre 1850 durch den Kronprinzen Wilhelm
von Preußen sowie die Erbhuldigung vor König Friedrich Wilhelm IV. auf
dem Hohenzollern ein Jahr später. Nachdem im März 1850 die Abtretung rechtswirksam
geworden war, begrüßte der preußische König die Bewohner Hohenzol-
lerns als seine Untertanen, versicherte sie seiner landesväterlichen Fürsorge und
wies beruhigend in der ihm eigenen schwärmerischen Art auf seine verwandtschaftlichen
Bindungen: Meine schwäbischen Unterthanen stehen hinfort Mir gleich nahe,
wie die Bewohner Meiner alten Lande. Ihr seit schon bisher Meinem Hause und
Meinem Herzen nicht fremd gewesen. Die Stammburg Meines Geschlechts krönt einen
Eurer Berge, ein Theil der von Euch bewohnten Gebiete bildet das Stammland
Meines Hauses. Euer Fürstengeschlecht und das Königliche Haus von Preußen
haben dieselben Stammväter. In Erinnerung an die revolutionären Ereignisse der
Jahre 1848/4921 fügte der neue Landesherr allerdings mit leicht drohendem Unterton
hinzu: Ich aber vertraue, daß Ihr, eingedenk des Unsegens, der nach den Erfah-

Die Herzen schlagen freier
Wenn Edler! D u vergibst,
Und doppelt wird die Feier,
Wenn wieder D u uns liebst. [...]

Bei uns, wo längst geschieden
Der Freude stilles Glück,
Gieb uns'rer Sehnsucht Frieden,
Gieb uns Dich Selbst zurück.

18 Verordnungs= und Anzeigeblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen v.
10. April 1850.

19 Eberhard Gönner: Hechingen in preußischer Zeit (wie Anm.15), S. 100.

20 Zitiert bei Fritz Kallenberg (Hrsg.): Hohenzollern (wie Anm. 15), S. 158.

21 Noch immer grundlegend: Eberhard Gönner: Die Revolution von 1848/49 in den ho-
henzollerischen Fürstentümern und deren Anschluß an Preußen. Hechingen 1952; zum neuesten
Forschungsstand vgl: Fritz Kallenberg, Casimir Bumiller, Rolf Vogt, Edwin
Ernst Weber, Andreas Zekorn (Bearbb.): Das Schwert im hohenzollerischen Kürbis. Neue
Forschungen zur Geschichte der Revolution 1848/49 in den Fürstentümern Hohenzollerns.
In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 35 (1999) S. 1-104.

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