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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0059
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

schrieb König Friedrich dem Grafen Eberhard sowie dessen Sohn und Enkel insgesamt
2200 Mark Silber Konstanzer Gewichts und überließ ihnen dafür erneut die
Einkünfte aus der Maut bei Linz, wobei es ausdrücklich heißt, dass davon zunächst
die alten Schuldforderungen befriedigt werden sollten. Der König musste wegen
der Maut noch das Einverständnis seines Bruders, Herzog Leopolds von Osterreich
, einholen. Sollte dieser nicht zustimmen, wurden die Württemberger auf Burg
und Stadt Sigmaringen verwiesen. Burkhard von Ellerbach und sein Sohn sollten ihnen
damit in gleicher Weise wie für die alte Schuld gebunden sein53. In der Tat scheinen
die Zahlungen aus Linz nicht vereinbarungsgemäß eingegangen zu sein. Graf
Eberhard ließ sich deshalb im November 1321 von den Ellerbachern schriftlich bestätigen
, dass ihm Sigmaringen übergeben werden sollte, wenn man ihm nicht das
auf die Maut zu Linz angewiesene Gut bis zum Januar des folgenden Jahres volgen
lazze51'. Das energische Nachhaken Eberhards dürfte erfolgreich gewesen sein,
denn Sigmaringen blieb zunächst in habsburgischer Verfügungsgewalt. 1323 war es
dann jedoch soweit: Graf Eberhard übernahm für die Habsburger Zahlungen an
Parteigänger, nämlich an Graf Konrad von Schelklingen 600 Pfund Heller und an
die Stadt Markgröningen 200 Pfund Heller. Außerdem verpflichtete er sich, für die
habsburgische Kriegführung 35 Berittene in Ulm und Schwäbisch Gmünd drei Monate
lang zu halten und zu verköstigen. Die Kosten hierfür wurden mit 1000 Pfund
Heller veranschlagt. Somit schuldeten die Habsburger dem Württemberger 1800
Pfund Heller. Da sie diese Summe nicht aufbringen konnten, überließen sie ihm als
Pfandbesitz ihre Hälfte der Burg Teck und der Stadt Kirchheim sowie Burg und
Stadt Sigmaringen, und swaz zu denselben guten gehöret55. Graf Eberhard von
Württemberg und seine Erben konnten damit die Pfandgüter so lange nutzen, bis
die Habsburger durch Zahlung von 1800 Pfund Heller das Pfand auslösten. Insbesondere
standen den Württembergern die Einkünfte aus den Pfandgütern zu, darunter
nicht zuletzt die Abgaben, die die Untertanen zu entrichten hatten.

Die Verpfändung von 1323 bedeutete eine neue Dimension in der habsburgi-
schen Verpfändungspolitik. Denn die Grafen von Hohenberg, denen ja Riedlingen
verpfändet worden war, waren seit den Zeiten Albrechts von Hohenberg treue
habsburgische Parteigänger, und die Grafen von Veringen oder die Grafen von
Montfort erhielten mit Veringen und Scheer zum Pfand, was sie einige Jahrzehnte

53 HStAS H 51 U 268 und 269. - Regesta Habsburgica, 3. Abteilung (wie Anm. 50) S. 126
(Nr. 999 und 1000). - Württembergische Regesten I (wie Anm. 50) Teil 1, 1916, S. 85 (Nr. 2108
und 2109). Auf die Urkunde HStAS H 51 U 268 bezieht sich auch das irrtümlich auf 1326 datierte
Regest bei Peter-Johannes Schuler: Regesten zur Herrschaft der Grafen von Württemberg
1325-1378. Paderborn-München-Wien-Zürich 1998 (Quellen und Forschungen aus
dem Gebiet der Geschichte N.F. 8). S. 4 (Nr. 13).

54 Regesta Habsburgica, 3. Abteilung (wie Anm. 50) S. 141 (Nr. 1129). - Württembergische
Regesten I (wie Anm. 50) Teil 1, 1916, S. 85 (Nr. 2110).

55 HStAS A 602 WR 9760 - Christian Friedrich Sattler: Geschichte des Herzogthums
Würtenberg unter der Regierung der Graven. Erster Teil. Zweite Auflage Tübingen 1773.
S. 95/6 und Beylagen S. 68 (Num. 63). - Regesta Habsburgica 3. Abteilung (wie Anm. 50)
S. 159 (Nr. 1292). - Württembergische Regesten I (wie Anm. 50) Teil 2,1927, S. 376 (Nr. 9760).
- Christoph Friedrich Stalin (wie Anm. 2) 3. Teil, 1856, S. 163.

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