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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0060
Volker Trugenberger

zuvor an die Habsburger verkauft hatten. Anders der Graf von Württemberg. Er
setzte sich erst durch den Pfanderwerb von Sigmaringen an der Donau fest56, und er
war ein Konkurrent in der Territorialpolitik. Letzteres hatte sich bereits 1304 gezeigt
, als die Habsburger und Württemberg im mittleren Neckarraum ihre Interessensphären
abgegrenzt hatten57.

Die Grafen von Württemberg entwickelten - ausgehend von der Grafschaft
Urach - zu Beginn des H.Jahrhunderts durchaus territorialpolitische Interessen
auf der Schwäbischen Alb. Münsingen wurde in den ersten Jahrzehnten des
H.Jahrhunderts zur Stadt erhoben58 und damit militärisches und wirtschaftliches
Zentrum der Expansion in Richtung Donau über das Große Lautertal. In diesem
Tal konnte man Burgen entweder erwerben59 oder sich das Offnungsrecht sichern,
also das Recht, bei militärischen Konflikten die betreffende Burg nutzen zu dürfen60
. Weiter südwestlich hatte man 1300 auf dem Gebiet des nachmaligen Hohen-
zollern die Burg Jungingen und alle dazugehörigen Güter im Killertal und auf der
Albhochfläche, darunter das Patronatsrecht in Kettenacker, eingetauscht61. 1321
ließ sich Graf Eberhard von den Grafen von Veringen versprechen, ihm mit allen ihren
Burgen, seien sie eigen oder Pfandbesitz, zu helfen und zu dienen. Für den Fall
des Verkaufs räumten die Veringer dem Württemberger ein Vorkaufsrecht ein62.
Die Württemberger betrachteten deshalb die Pfandschaft Sigmaringen nicht als vorübergehenden
Besitz, den die Habsburger durch Bezahlung der Pfandsumme möglichst
schnell wieder auslösen sollten, sondern für sie war Sigmaringen ebenso wie
die Teck und Kirchheim ein Baustein ihrer Territorialpolitik. Dies zeigt sich auch in
einer personalpolitischen Maßnahme: Der erste Vogt, der den Grafen von Württemberg
in Sigmaringen vertrat, stammte nicht aus der Region, vielmehr kam der
1324 und 1327 als Vogt genannte Ulrich Mürli aus dem württembergischen Kerngebiet
, wahrscheinlich aus Leonberg63.

56 Elisabeth Maier: Die Stadt Sigmaringen unter württembergischer Herrschaft. Mschr.
Zulassungsarbeit zur wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien. Freiburg
i.Br. 1971. S.8.

57 Mertens, Württemberg (wie Anm. 12), S. 29.

58 Der Landkreis Reutlingen. Bearb. von der Außenstelle Tübingen der Abteilung Landesforschung
und Landesbeschreibung in der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg. Hrsg.
von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Reutlingen
. 2 Bde. Sigmaringen 1997 (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg).
Bd. 2, 1997, S. 118.

59 So Blankenstein 1320 (Der Landkreis Reutlingen [wie Anm. 58] Bd. 1,1997, S. 673).

60 So Hundersingen 1314 (Friedrich Hillebrand: Das Öffnungsrecht bei Burgen. Seine
Anfänge und seine Entwicklung in den Territorien des 13.-16. Jahrhunderts unter besonderer
Berücksichtigung Württembergs. Diss. Tübingen 1967. S. 75).

61 Württembergisches Urkundenbuch (wie Anm. 17) Bd. 11,1913, S. 366-369 (Nr. 5428).

62 Sebastian Locher: Regesten zur Geschichte der Grafen von Veringen nebst Stammtafeln,
Abbildungen von Siegeln und Grabsteinen. Sigmaringen 1872. S. 124/5 . - Sattler (wie Anm.
55) S. 91/2. - Christoph Friedrich Stalin (wie Anm. 2) 3. Teil, 1856, S. 155.

63 Maier (wie Anm. 56) S. 12.

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