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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0071
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

Mitgift war eine Summe von 30000 Gulden vereinbart worden. Die geplante Heirat
hatte nur einen Haken: „Bei dieser Verabredung" - so der Historiker des 19. Jahrhunderts
Johann Nepomuk von Vanotti - „scheint man, was leider ! nur zu oft der
Fall ist, wo allein Familienrücksichten entscheiden, die junge Gräfin um ihre Einwilligung
nicht befragt zu haben"103. Und Elisabeth liebte einen anderen, nämlich
den Grafen Hans von Werdenberg, den sie am württembergischen Hof kennen gelernt
hatte. Die Heiratsabrede sah deshalb 10000 Gulden Strafe vor, wenn ein Vertragspartner
die Eheabrede nicht halten sollte. Elisabeths „Bekanntschaft mit Hans
von Werdenberg hatte aber", um mit Vanotti zu sprechen, „einen so hohen, jugendlichen
, leidenschaftlichen Grad erreicht, [...], daß, um der ihr so verhaßten Verbindung
mit dem Herzog Albrecht zu entgehen, sie sich mit dem Grafen Hans
heimlich trauen ließ, wohl auch, wie es scheint, zu entfliehen suchte." Albrecht von
Bayern war es ganz recht, dass die Heirat mit Elisabeth von Württemberg nicht zustande
kam, denn in jener Zeit begann sein Liebesverhältnis mit der schönen Augsburger
Barbierstochter Agnes Bernauer. Weniger begeistert war man am württembergischen
Hof, dessen Reaktion Vanotti wie folgt schildert: „So viel ergibt sich aus
ihrem [das heißt Elisabeths] eigenen, späteren Geständnisse, daß man sie gefangen
gesetzt und hart behandelt habe und man von dieser ihrer Verbindung mit einem
zwar ebenbürtigen, aber doch verhältnißmäßig armen Grafen nichts wissen wollte,
um so weniger, als dadurch die so gewünschte Verbindung mit den Herzogen von
Baiern nicht nur abgebrochen, sondern auch an dieselben die festgesetzte Summe
von 10000 Gulden bezahlt werden mußte." Für den „Romanstreich" - so ebenfalls
ein Historiker des 19. Jahrhunderts, nämlich Christoph Friedrich Stalin10* - rächten
sich die Württemberger nicht nur an Elisabeth, sondern auch an den Werdenber-
gern und entzogen diesen zunächst einmal Sigmaringen und Veringen. 1430 einigte
man sich dann aber doch: Die Ehe wurde anerkannt, Graf Hans erhielt wieder Sigmaringen
und Veringen als Pfand und seine Frau eine Mitgift von 16000 Gulden.
Dafür verzichtete Elisabeth auf alle Erbansprüche mit Ausnahme der Aussteuer ihrer
Mutter.

Später scheint das Verhältnis der Württemberger zu den Werdenbergern sogar -
zumindest von Seiten Graf Ulrichs V. von Württemberg, der 1442 die württembergischen
Besitzungen mit seinem Bruder Ludwig geteilt hatte - ausgesprochen gut
gewesen zu sein. Man wandte sich wiederholt an den Werdenberger, um Geld von
ihm zu leihen oder um ihn als Bürge für Kredite zu gewinnen105. Erst Mitte der
1450er Jahre änderte sich das gute Verhältnis. Elisabeth hatte zwischenzeitlich ihrem
Mann 13 Kinder geboren, die versorgt werden mussten. Hatte sie 1430 den
Erbverzicht hingenommen für die Ehe mit dem geliebten Mann, drängte sie nunmehr
ihren Mann, den Vertrag von 1430 anzufechten um ihrer gemeinsamen Kinder
willen106. Die Württemberger waren empört. Sogar ein Kriegszug gegen Sigmarin-

103 von Vanotti (wie Anm. 66) S. 395; dort auch die folgenden beiden Zitate.

104 Christoph Friedrich Stalin (wie Anm. 2) 3. Teil, 1856, S. 434. - Der Begriff „Romanstreich
" geht auf Ludwig Timotheus Spittler zurück (vgl. Raff [wie Anm. 69] S. 255).

105 von Vanotti (wie Anm. 66) S. 397/8.

106 Das Folgende nach von Vanotti (wie Anm. 66) S. 403-409.

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