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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0143
Die Landjägerei in den Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933

zeige und Festnahme, sondern auch die eigentliche Erforschung des Sachverhalts
der strafbaren Handlungen gehörte nunmehr zum gendarmeriedienstlichen Wirkungskreis
. Weitgehende Vernehmungen von Verdächtigen, Zeugen und Beschuldigten
, Beschlagnahmen, Durchsuchungen und dergleichen erfordern bis heute neben
umfangreichen Gesetzeskenntnissen sehr viel Zeit und Mühe. Hohe Anforderungen
an die Leistungsfähigkeit mussten an die einzelnen Leute gestellt werden,
wenn daneben die eigentlichen Aufgaben der Gendarmerie auf dem Gebiete des polizeilichen
vorbeugenden Sicherheitsdienstes insbesondere des seit je her wichtigen
Streifendienstes nicht notleiden sollten. Im übrigen wurde der ursprüngliche Zweck
des Landesgendarmeriekorps: die Unterstützung der Polizeibehörden im Innern
des Landes in Ziffer 1 der modifizierten, den Zeitverhältnissen angepaßten „Dienstvorschrift
für die preußische Landgendarmerie" vom 20. Juli 1906 deutlich hervorgehoben
(Erlaß des Ministeriums des Innern vom 12. März 1919).

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Zeit der
Demobilmachung und während der ersten schwierigen Ubergangsjahre erschien es
dem Ministerium des Innern dringend geboten, eine vorübergehende Verstärkung
der Landgendarmerie herbeizuführen. Insgesamt war an 2.000 Hilfsgendarmen in
ganz Preußen gedacht, die ihren Dienst, da ihre Berittenmachung aus mehrfachen
Gründen nicht erwünscht erschien, zu Fuß versehen sollten. Nach dem „Eilt"-Erlaß
des Ministeriums des Innern vom 7. Februar 1919 standen dem Regierungsbezirk
Sigmaringen 5 dieser Hilfsgendarmen zu7. Es handelte sich dabei erstens um elsaßlothringische
Gendarmen, die von der feindlichen Besatzung aus Elsaß-Lothringen
ausgewiesen wurden, zweitens um Gendarmerieanwärter, die aufgrund einer mindestens
9jährigen Militärdienstzeit für den Gendarmeriedienst bereits vorgemerkt
waren, drittens um von den Generalkommandos überwiesene militärische Hilfsgendarmen
und viertens um von den Landräten anzunehmende Hilfskräfte (so genannte
Aushilfsgendarmen).

Auf Eilersuchen des Regierungspräsidenten in Sigmaringen vom 19. Februar
1919 hatten die nachgeordneten Oberamtmänner unverzüglich zu berichten, wieviel
von den zur Zuteilung kommenden Hilfskräfte jeweils für erforderlich gehalten
und welche Standorte vorgeschlagen werden. Der Oberamtmann in Gammertingen
hielt nach dem Bericht vom 4. März 1919 eine Zuweisung von mindestens 2 Hilfsgendarmen
für erforderlich, die in Inneringen und Salmendingen aufgestellt werden
sollten. In seinem Bericht schreibt er u.a.: Diese entlegenen großen Gemeinden bedürfen
eines besonderen Schutzes gegen die Schleichhandels- und Hamsterergefahr.
Der Oberamtmann von Sigmaringen schlug in seinem Bericht vom 22. Februar
1919 Langenenslingen und Oberndorf als Stationsort je einer Hilfskraft ebenfalls
zur Bekämpfung des Schleichhandels vor. Für den Regierungspräsident in Sigmaringen
seinerseits kamen als Standorte Gruol, Oberamt Haigerloch, Grosselfingen,
O/A Hechingen, Inneringen und Salmendingen, Oberamt Gammertingen und
Oberndorf und Langenenslingen, O/A Sigmaringen in Frage. In seinem Schreiben
vom 7. März 1919 an die 8. Gendarmerie-Brigade in Coblenz, der die hohenzolleri-

7 Az.IIcl65(StAS,Ho235VIIIlll).

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