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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0146
Manfred Teufel

sparsam der preußische Staat in jener Zeit war, läßt sich aus dem Passus ablesen,
dass irgendwelche Reisekosten durch die Vereidigung jedoch nicht entstehen dürfen.
Schon bevor die Note von Boulogne vom 22. Juni 1920 die planmäßige Stärke der
deutschen Gendarmerieeinheiten mit 17.000 Beamten festlegte, von denen auf Preußen
8.902 Gendarmen entfielen, hatte der Minister des Innern am 9. März 1920 die
Sollstärke der im Außendienst des Regierungsbezirks Sigmaringen angestellten
planmäßigen Gendarmeriebeamten so beschlossen:

1 berittener Oberwachtmeister
1 Oberwachtmeister zu Fuß
3 berittene Gendarmen und
15 Fußgendarmen.

Durch Verteilung der in den östlichen Abtretungsgebieten frei gewordenen Gendarmeriebeamten
kamen noch zwei berittene und zwei Fußgendarmen hinzu, so dass
die künftige Sollstärke für den Regierungsbezirk Sigmaringen 24 Gendarmeriebeamte
betrug. Gleichzeitig setzte der Innenminister die Zahl der Hilfsgendarmen für
den Regierungsbezirk Sigmaringen auf fünf fest. Die vier tatsächlich neu hinzugekommenen
Gendarmen verteilte die Regierung in Sigmaringen mit Sofortverfügung
vom 22. März 1920 an die Oberämter Hechingen (zugleich für Haigerloch) und Sigmaringen
wie folgt: Hechingen mit Haigerloch: 1 berittener und ein Fußgendarm;
Sigmaringen: 1 berittener Gendarm; Gammertingen: 1 Fußgendarm.

Die Neuzuteilung der Gendarmen zog eine Änderung der einzelnen Dienst- und
Streifbezirke nach sich. Der Oberamtmann in Hechingen remonstrierte gegen diese
Verteilung mit einem Bericht vom 25. März 1920. Er wollte für Rangendingen und
Jungingen statt des berittenen lieber einen fußgehenden Beamten und begründete
dies mit der Feststellung: Bei dem bergigen Gelände und den nicht sehr großen Entfernungen
ist ein berittener Gendarm nicht gut zu verwenden und nicht erforderlich
. Bei Volksaufläufen werden auch einzelne Berittene keine Rolle spielen, weil die
Volksmenge bewaffnet ist.... Für den Fall jedoch, dass seinem Ansinnen nicht entsprochen
werden könne, schlug er Rangendingen als Standort für den berittenen
Gendarm vor.

Obwohl das Ministerium für den Regierungsbezirk Sigmaringen nur 5 Hilfskräfte
vorsah, erforderten die angespannten Sicherheitsverhältnisse im Frühjahr 1920
den Einsatz von weiteren 12 Gendarmerieanwärtern (im Dienst) und elsaß-lothrin-
gische Fußgendarmen. Nach dem Schreiben der 8. Gendarmeriebrigade Coblenz an
den Regierungspräsidenten Sigmaringen vom 9. April 1920" waren diese Hilfsgendarmen
in Salmendingen, Inneringen, je Oberamt Gammertingen; Stetten, Trillfin-
gen, Hausen i.K., Glatt und Bisingen je Oberamt Hechingen, Benzingen, Laucher-
thal, Langenenslingen und Ostrach je O/A Sigmaringen; Strassberg Oberamt Haigerloch
zu stationieren.

Die wohl einschneidenste Änderung für die preußische Gendarmerie war die am
21. Juni 1920 bekannt gegebene Verordnung der Preußischen Staatsregierung über

11 StAS, Ho 235 VIII 111.

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