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Die Landjägerei in den Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933
die Umwandlung der über ein Jahrhundert gebräuchlichen Bezeichnung Landgendarmerie
in die Bezeichnung Landjägerei12. Offensichtlich wurde diese Verordnung
vom Standpunkt der Verdeutschung in der Bezeichnung für unsere Behörden
begrüßt, zumal man diesmal ein Wort gefunden hatte, das nicht nur schön ist, sondern
unter dem der Laie sich auch etwas denken und vorstellen kann, was sonst bei
der Verdeutschung dieser Art nicht immer der Fall istli.
An dieser Stelle darf eingestreut werden, dass fast auch 100 Jahre zuvor aus dem
K.W. Gendarmeriekorps ein Kgl. Württ. Landjägerkorps wurde, weil eine zur Reform
der württ. Gendarmerie eingesetzte Kommission das Wort Gendarmerie als
undeutsch und weil es von den meisten Leuten nicht einmal sprachrichtig geschrieben
werden kann, verwerflich erschien und ferner nicht verhehlt werden dürfe, daß
in Deutschland und besonders auch in Württemberg schon jener Name ziemlich allgemeines
Mißtrauen gegen das Institut selbst erregt1'*. Selbstverständlich brachte die
Umbenennung der preußischen Landjägerei eine Änderung sämtlicher Amts- und
sonstigen Bezeichnungen mit sich. So hießen von nun an:
.
Gendarmeriestation = Landjägeramt
Gendarmerieberitt = Landjägerabteilung
Gendarmerieoffizersdistrikt = Landjägerbezirk
Gendarmeriebrigade = Landjägerbrigade
Gendarmerieschule = Landjägerschule
Korps der Landgendarmerie = Landjägerkorps
Aushilfsgendarm = Aushilfelandjäger
Ersatzgendarm = Ersatzlandjäger
Gend.-Wachtmeister (Bes.Gr. 4) = Landjäger
Gend.-Wachtmeister
in gehobener Stellung (Bes.Gr. 5). = Oberlandjäger
Gend.-Oberwachtmeister
(Bes.Gr. 6 u. 7.) = Landjägermeister
Gend.-Distriktsoffizier = Landjägerrat
Gend.-Brigadier = Brigadier der Landjägerei
Chef der Landgendarmerie = Chef der Landjägerei15.
12 Ges.S.S.357.
13 Werner Blankenstein: Die Preußische Landjägerei im Wandel der Zeiten. Erfurt. 1931.
S.73.
14 Vgl. allgemein Manfred Teufel, Die südwestdeutsche Polizei im Obrigkeits- und Volksstaat
1807-1932. Daten-Fakten-Strukturen. Holzkirchen. 1999.
15 Der Erlaß des Ministers des Innern vom 23. September 1920 legte verbindlich fest, dass bei
den von einem Landjäger ausgehenden Schriftstücke in die linke Ecke der ersten Seite zu setzten
ist:
„Landjägeramt X"
„Kreis X"
„Regierungsbezirk X".
Noch bis in die 50er Jahre blieb es bei der Landespolizei für Württemberg-Hohenzollern bei
dieser Verfahrensweise.
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