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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0148
Manfred Teufel

Der Erlaß des Ministers des Innern vom 26. Juni 1920 schrieb vor, dass die zur
äußeren Kenntlichmachung der Wohnungen der Landjäger beschafften Emaile-
Schilder mit der Umschrift „Königliche Gendarmeriestation" nicht mehr belassen
werden können, neue Schilder der Kosten wegen, und da ein dringendes Bedürfnis
hierfür wohl kaum vorliegt, zunächst nicht anzuschaffen sind. Armlicher ging es
wohl nicht mehr. Offenbar stieß die Namensänderung des traditionsreichen preußischen
Gendarmeriekorps nicht überall auf Gegenliebe; anscheinend befürchtete der
Preußische Gendarmerieverein weitergehende, die Struktur der Gendarmerie beeinträchtigende
Veränderungen. Solche Sorgen zerstreute das Ministerium in einem
Brief an den Gendarmerieverein (nachrichtlich an die Regierungspräsidenten) vom
25. September 1920: Die Landjägerei soll innerhalb des Rahmens der geplanten Einheitspolizei
ihren besonderen Charakter beibehalten.

Tatsächlich war die Landjägerei von der Reorganisation des preußischen Polizeiwesens
im wesentlichen nicht betroffen. Allerdings zwang die ungünstige Haushaltslage
des preußischen Staates ab 1. November 1920 zur Umwandlung von Planstellen
für berittene in solche für Landjäger zu Fuß in erheblichem Umfang. Auch
der Regierungsbezirk Sigmaringen war von diesen empfindlichen Maßnahmen betroffen
. Die Zuteilung von Dienstfahrrädern auf die Landjägerämter einerseits und
die Änderung der Dislozierung der Landjäger andererseits ermöglichte einen sinnvollen
Ausgleich für die Umwandlung.16

Obwohl die beiden hohenzollerischen Polizeikorps erst im Herbst 1851 mit dem
fernen preußischen Gendarmeriekörper vereinigt worden waren17, dürften die Beamten
der Landjägerei in Hohenzollern schon aus landsmannschaftlicher Herkunft
den aus Anlaß des 100jährigen Bestehens des Preußischen Landjägerkorps im Jahre
1920 vom Chef der Landjägerei, General der Artillerie Graf von Pfeil und Klein-
Ellguth (vom 10. August 1916 bis 31. März 1921 im Amt), unterzeichneten Korpsbefehl
gänzlich auf sich bezogen haben und mit gleichem Stolz von ihm erfüllt gewesen
sein: Am 30. Dezember 1920 darf das Preußische Landjägerkorps auf 100
Jahre seines Bestehens zurücksehen. Durch A. K. O. vom 30. Dezember 1820 wurde
es als Preußisches Gendarmeriekorps neu organisiert, nachdem es schon seit dem 15.
Juli 1809 in anderer Form bestanden hat. Das Korps blickt mit berechtigtem Stolz
zurück auf diese Zeit voller Erfolge, die ihm stets eine verdiente Anerkennung gewährten
und begleitet waren von dem unbedingten Vertrauen der Bevölkerung.
Rastlose, treue Arbeit, Entschlossenheit, Tapferkeit und Pflichtbewußtsein waren
die Leitsterne und bedingten die Erfolge in Friedens- und schwerer Kriegszeit. Das
soll auch die kommende Zeit nicht ändern! Dann wird das Preußische Landjägerkorps
das bleiben, was es ein Jahrhundert war: eine unbedingt notwendige und allgemein
geachtete Stütze unseres Staatswesens1*. Zu bemerken ist, dass der Verfasser

16 Vgl. „Übersicht über die vorhandenen planmäßigen Stellen für Landjägerbeamte, über die
Notwendigkeit der Errichtung neuer planmäßiger Stellen für Beamte zu Fuß und über die
Möglichkeit der Umwandlung von Stellen für berittene Beamte in Stellen für Beamte zu Fuß"
des Regierungspräsidenten in Sigmaringen vom 30. Juni 1921 (StAS, Ho 235 VIII 111).

17 Teufel (wie Anm. 14), S. 59-60.

18 Blankenstein (wie Anm. 13) S. 79-80.

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