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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0151
Die Landjägerei in den Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933

merkung angebracht, dass dieser Inspekteur auf das Dienstgeschehen der hohenzollerischen
Landjägerei wenig Einfluß gehabt hat. Mindestens ließen sich keine In-
spektions- oder Reiseberichte und dergleichen in den durchgemusterten Archivalien
finden.

Der richtungsweisenden Verordnung über die Neuordnung der Landjägerei
folgten unterm 31. März 1923 detaillierte Ausführungsbestimmungen (MBliV.
S. 389): Diese doppelte Unterstellung hat seit Aufhebung der militärischen Organisation
der Landjägerei ihre innere Berechtigung verloren. (Hinsichtlich der Dienstausübung
unterstanden die Landjäger Zivildienstbehörden [Landrat, Regierungspräsident
, Minister des Innern], in allen Fragen der Ökonomie, Personalangelegenheiten
usw. den Landjägereiaufsichtsbehörden [Landjägerbezirk, Landjägerbrigade,
Chef der Landjägerei]. Vor 1919 waren letztere auch zuständig für Disziplinarange-
legenheiten.) Sie ist auch praktisch nicht mehr haltbar, seitdem die Handhabung der
Beamtendisziplin und die Bearbeitung der sonstigen Personalsachen auseinandergefallen
sind. Außerdem erschwert und hemmt das Nebeneinanderbestehen zweier
denselben Zwecken dienenden Behörden [Zivildienstbehörden/Landjägerbehör-
den] den Geschäftsgang und führt zu Reibereien und Beschwerden. Eine Änderung
war daher dringend geboten. Diese Änderung setzt sich zum Ziele, die Leitung der
Landjägerei in allen Instanzen zusammenzufassen, sie zu vereinfachen und zu verbilligen11
. Die Ausführungsbestimmungen vom 31. März 1923 hoben nochmals hervor
, dass den Landräten Landjägermeister beigegeben werden, um durch sachkundige
Beamte den Aufsichtsdienst zu gewährleisten. In der dienstlichen Stellung der
Landjägermeister ändere sich nichts und eine Vermehrung der Stellen der Landjägermeister
im Zuge der Neuordnung erfolge nicht. Vielmehr sollen sie wie bisher
ihre Abteilung unmittelbar beaufsichtigen und den Landrat in der Leitung der
Landjägerei unterstützen.

Infolge der Neuordnung der preußischen Landjägerei war diese im Regierungsbezirk
Sigmaringen 1924 so zu strukturieren:

Zur Landjägerabteilung Sigmaringen (Führer: Landjägermeister Polay) gehörten
die Landjägerämter Sigmaringen (2 Landjäger), Laucherthal (1 Landjäger), Krauchenwies
(2 Landjäger), Ostrach (2 Landjäger), Wald (1 Landjäger), Vilsingen (1
Landjäger), Liggersdorf (1 Landjäger), Langenenslingen (1 Landjäger) und Beuron
(1 Landjäger).

Zur Landjägerabteilung Gammertingen (Führer: Landjägermeister Lorenz) zählten
die Landjägerämter Gammertingen (1 Landjäger), Strassberg (1 Landjäger), Troch-
telingen (1 Landjäger), Veringenstadt (1 Landjäger), Salmendingen (1 Landjäger),
Benzingen (1 Landjäger) und Inneringen (1 Landjäger).

Und die Landjägerabteilung Hechingen (Führer: Landjägermeister Siemann) bestand
aus den Landjägerämtern Hechingen (2 Landjäger), Burladingen (2 Landjäger
), Rangendingen (1 Landjäger), Jungingen (1 Landjäger), Imnau (1 Landjäger),

22 Blankenstein (wie Anm. 13) S. 85.

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