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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0161
Die Landjägerei in den Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933

(vom 1, April 1928 bis 1. Juli 1930 im Amt) mit, dass er beabsichtige in der Zeit vom
6. Mai bis einschließlich 9. Mai 1929 den Regierungsbezirk Sigmaringen zu bereisen
, um sich über den Stand der Ausbildung der Landjägereibeamten, ihre wohnliche
Unterbringung und über andere Fragen der Landjägerei zu unterrichten. Dabei
sollten etwaige Zweifelsfragen in Landjägereiangelegenheiten, insbesondere solche
grundsätzlicher Art, geklärt und dienstliche Anregungen empfangen und gegeben
werden. Um eine möglichst große Zahl der Beamten zu sehen und einen Überblick
über Größe und Beschaffenheit der Dienstbezirke, die Wegeverhältnisse zu gewinnen
, sollte eine Fahrt durch den Regierungsbezirk veranlasst werden. Auch wollte
der Oberst an mehreren Dienstversammlungen und Schießübungen, die unter der
jeweiligen Leitung des Landrats stattzufinden hatten, teilnehmen.

Wesentlicher Teil der Besprechung aber sollte sich nach den Worten Wiegands
auf die Neuordnung der Landjägerei beziehen. An die Besprechung hatte sich eine
Besichtigung der Dienstfahrräder und Dienstpferde anzuschließen. Vor Beginn der
Dienstversammlungen, für die 2 bis 2 lh Stunden vorgesehen waren, hatte der jeweilige
Landjägervorgesetzte (Kreis- oder Abteilungsleiter) dem Oberst eine Liste
der Landjäger zu übergeben, aus der persönliche und dienstliche Daten der Anwesenden
hervorgingen. Der Regierungspräsident musste nach dem Erlaß die Landräte
anhalten, sich zu der Besprechung zu einer festzusetzenden Zeit im Kreishaus bereit
zu halten. In dem Ankündigungsschreiben heißt es weiter: Bei Festsetzung der
Zeit wird auf einen unterwegs infolge einer Autopanne usw. etwa eintretenden unfreiwilligen
Aufenthalt Rücksicht zu nehmen sein.

Wiegand wollte die Reisen an den einzelnen Tagen frühzeitig, etwa um 8.00 Uhr
antreten, damit noch bei Tageslicht die Dienstgeschäfte erledigt werden können.
Zum Schluß wurde der Empfänger des Erlasses noch gebeten, eine Besprechung
über Fragen der Landjägerei auf derRegierung unter Beteiligung des Regierungspräsidenten
, des Landjägerei-Verwaltungsdezerneten und des Oberaufsichtsbeamten
anzuberaumen. Besonderen Wert legte Wiegand darauf, daß vor oder nach dieser
Besprechung der Landjägeroberst mit dem Regierungspräsidenten persönlich
Rücksprache nehmen kann.

Der Geist der Zeit leuchtet aus der handschriftlichen Erlaß-Zufügung des Oberst
Wiegand: Vorzusehen ist das Eintreffen des Landjäger-Obersten in Sigmaringen am
5. Mai. Meldung des Landjäger-Hauptmanns Kroker auf dem Bahnhof im Dienstanzug
(Tschako)!45 Niederschriften über das Ergebnis dieser korpsmusternden Besichtigung
und der Besprechung mit den Sigmaringer Regierungsbeamten waren im
dortigen Staatsarchiv nicht zu finden46.

Offensichtlich war die Schießausbildung der preußischen Polizei damals zu einer
offenen Frage geworden. (Die jüngeren Landjäger wehrten sich gegen den oftmals
noch zu Tage getretenen militärischen Drill bei der Waffenausbildung.) Eine neue

45 StAS, Ho 235 VIII112.

46 Nach einem Schreiben des Geheimen Staatsarchivs (Preußischer Kulturbesitz) Berlin an
den Verfasser vom 4. Oktober 1999 (Az. 5367/99 - 2.3.2) konnten auch in den dortigen Beständen
keine Hinweise über die Besichtigung des Oberst Wiegand im Regierungsbezirk Sigmaringen
ermittelt werden.

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