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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0208
Neues Schrifttum

rechten, 2. Oberamt Rottenburg bzw. Altdorf, 3. deren Unterbehörden, 4. Landesherrliche
Siedlungen, 5. (adelige) Herrschaften, 6. Ständewesen, 7. Justiz, 8. Auswanderung
, 9. öffentliche Sicherheit, 10. Lehen, 11. Finanzwesen, 12. Kirchen, Klöster
, Religion, 13. Schulen, 14. Forst und Jagd, 15. Landwirtschaft und Viehzucht,
16. Handel, Handwerk und Gewerbe, 17. Militärwesen, 18. Bau- und Verkehrswesen
, 19. Post, 20. soziale Einrichtungen, 21. Gesundheitswesen. Im Unterschied
zum Altdorfer Band beschreibt das Inventar zum Oberamt Rottenburg auch die
Archivalien der vorderösterreichischen Kameralbuchhaltung separat in korrespondierender
Anordnung.

Obwohl die Erforschung der vorderösterreichischen Geschichte seit gut zwei
Jahrzehnten beträchtliche Fortschritte gemacht hat, führen die Inventare auf aktuelle
unbearbeitete Themen hin. Akten zur Sanktionierung von Bigamie und Unzucht
(Bd. 6, S. 112 f., Nr. 456, 462), gerne unter den Begriffen „Sozialdisziplinie-
rung" und „Sittenzucht" diskutiert, dürften dazu beitragen, einige Fragen zu beantworten
, die Michaela Hohkamp jüngst zu Justiz und Verwaltung in der Kameral-
herrschaft Triberg aufgeworfen hat. Von Interesse wäre auch, welche Rolle die traditionsreichen
Ober- und Niederhohenberger Landschaften zum Ende des Alten
Reiches noch spielen konnten, welche Empfindlichkeit sie in der Leibeigenschaftsfrage
an den Tag legten, und welche Beschwerden sie in den Koalitionskriegen gegen
das revolutionäre Frankreich vorbrachten (Bd. 6, S. 107-109, insbesondere
Nr. 437, 440). Ein hohes politisches Traditionsbewusstsein erschließt sich auch aus
einer Eingabe der Landschaft in der Landvogtei Schwaben, die noch 1791 bis 1793
um die Bestätigung ihres Privilegs einkam, von Österreich nicht veräußert zu werden
(Bd. 5, S. 121, Nr. 573). Die von 1753 bis 1799 lückenlos erhaltenen Rentamtsrechnungen
der Landvogtei Schwaben oder auch die herrschaftlichen Gefällrechnungen
der „Donaustädte" Munderkingen und Riedlingen (Bd. 5, S. 58-77, 98-101,
108-110) stellen zweifellos statistisch auswertbares wirtschaftsgeschichtliches Material
bereit, das geeignet ist, die einschlägige Studie Frank Göttmanns über Getreidemärkte
am Bodensee zu ergänzen. Entsprechend wäre zu prüfen, in welchem
Umfang die niederhohenbergischen, Schömberger und Spaichinger Umgeld-, Zoll-
und Rentamtsrechnungen Aufschlüsse über die wirtschaftliche Verflechtung zwischen
Ober- und Unterland geben können (Bd. 6, S. 513-542). Selbst die seit längerem
blühende Forschung zum südwestdeutschen Arbeitshaus- und Spitalwesen
könnte durch Akten zu Rottenburg, aber auch zu zahlreichen kleineren Städten
weitere Impulse erhalten. Eine ausführliche Behandlung verdienten zweifellos auch
Eisenbergbau und -Verhüttung in Hohenberg (Bd. 6, S. 410-413).

Somit liegt mit den beiden Bänden nun ein unverzichtbares Hilfsmittel für alle
Arten geschichtswissenschaftlicher Forschung zwischen oberem Neckar und dem
Bodensee bereit, dem eine breite Beachtung zu wünschen ist. Ihr feinmaschiges
sachthematisches Erfassungsraster und die umfangreichen Orts- und Personenregister
bieten insgesamt hervorragende Orientierungsmöglichkeiten. Lediglich in Bezug
auf einige Spezialf ragen, etwa zur Geschichte der Juden (siehe z.B. Bd. 6, S. 112,
Nr. 458, S. 408, Nr. 2073), zu Religionskonflikten zwischen Katholiken und Lutheranern
(Bd. 6, S. 266, Nr. 1300, S. 293, Nr. 1451) oder zu okkulten Praktiken (Bd. 6,
S. 268, Nr. 1307) im Zeitalter (angeblicher?) josefinischer Toleranz macht sich das

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