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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0061
ANDREAS ZEKORN

Verwaltung und Oberämter im Fürstentum
Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850

EINLEITUNG

Die Neuerwerbungen von Gebieten infolge von Säkularisation und Mediatisierung in
den Jahren 1803 bis 1806 führten im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen nur sehr
langsam zu Reformen und Umstrukturierungen in der Verwaltung. Erst später als in
den Nachbarländern Baden und Württemberg gab es Fortschritte in der Bürokrati-
sierung. Im Folgenden seien zunächst die Verwaltungsstrukturen im Fürstentum
Hohenzollern-Sigmaringen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts skizziert, um
anschließend einen genaueren Blick auf die Oberämter zu werfen.

Diese waren Bindeglieder zwischen den Kommunen bzw. der Bevölkerung und
den oberen Regierungsorganen. Die Amter besaßen in dem genannten Zeitraum
einen weit gespannten Aufgabenbereich. Nur bedingt sind sie mit den heutigen Landratsämtern
und Landkreisen zu vergleichen. Eine genauere Untersuchung von Organisation
und Funktion dieser Oberämter in Hohenzollern-Sigmaringen fand bisher
nicht statt. Die Bezirke dieser Oberämter wechselten zudem rasch. Zunächst waren
es häufig sehr kleine Einheiten, die in einigen Fällen nur drei oder sechs Ortschaften
umfassten. Im Zuge von Gebietsreformen wurden diese kleinen Einheiten allmählich
zu größeren zusammengefasst, um die Verwaltung zu straffen. Eine Übersicht darüber
, welcher Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt zu welchem Oberamt gehörte, fehlt
bisher ebenfalls. Deshalb erfolgt als letzter Gliederungspunkt eine Darstellung, wie
sich die Oberamtsbezirke im 19. Jahrhundert entwickelten.

L DIE TERRITORIALE ENTWICKLUNG DES FÜRSTENTUMS

Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und die Aufnahme in den Rheinbund
1806 brachten den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen die Souveränität
und einen erheblichen Gebietszugewinn1. Anders als vergleichbare Fürstentümer ent-

1 Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen. Im
Fürstentum Hohenzollern-Hechingen gab es eine parallele Entwicklung, die jedoch ausgeklammert
bleibt.
Grundlegende Literatur:

Otto H. Becker: Die hohenzollerischen Fürstentümer und die Mediatisierung der freien

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