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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0123
Das Wirken der Barmherzigen Schwestern in Hechingen

barmherzig, sondern auch ehrwürdig genannt wurden und sind. Ihre barmherzige
Nächstenliebe macht sie herzlich liebenswert.

Bezeichnend für die Schwestern war eine weitgehende Selbstversorgung durch die
Bewirtschaftung von Gemüse- und Obstgärten, Ställen mit Klein- oder Großvieh
und Ackerbau. Dabei wurde nicht nur für den Eigenbedarf gewirtschaftet; der meiste
Ertrag floß in die Einrichtungen und diente der Kostenersparnis. Kunde davon
gibt ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1952.

„Jubilarin im Altersheim
Die ehrwürdige Schwester Wilfried im Altersheim wird morgen Donnerstag
75 Jahre alt. Weit über ein halbes Jahrhundert ist sie schon im Altersheim tätig. Bis
vor einem Jahr war der landwirtschaftliche Betrieb ihr Bereich, und gegen ihren Willen
ist ihr nun die mehr als verdiente Altersruhe gewährt worden, Als Landwirtschaftsschwester
arbeitete sie mit großem Fleiß von früh bis spät im Hause und auf
den Wiesen und Feldern des augebreiteten Grundbesitzes des Altersheims. So hat sie
im Sinne ihrer Ordensregel zu ihrem Teil dazu mitgeholfen, den Alten und Gebrechlichen
zu helfen. Gott möge es ihr vergelten!"113

Eine kritische Äußerung sei nicht unterdrückt. Sie stammt von dem katholischen
Pfarrer und Volksschriftsteller Hermann Hansjakob, der im Jahr 1900 auch Hechingen
besuchte und in seinen Tagebuchblättern u. a. notierte: „Aber auch die Stadt
Hechingen zog immer und immer wieder meine Blicke auf sich, so reizvoll liegt sie in
der Landschaft. [...].

So hatte Hechingen mein Herz gewonnen, noch ehe ich in dasselbe einzog. Und
der gute Eindruck nahm nicht ab, als ich durch seine steilen Straßen mit den malerischen
Häusern und durch ein flottes, altes Thor in der Oberstadt angelangt war.
» Im Vorbeifahren hatte ich aber an einem Spital die unliebsame Notiz gelesen: 'Betteln
verboten. Das Verabreichen von Speisen untersagt.'

Der letztere Satz gilt offenbar den barmherzigen Schwestern, die im Spital walten.
Das ganze kann nicht wohl preußischer Polizeistil sein, da die Spitäler überall den
Gemeinden gehören. Keinerfalls ist die Verordnung geeignet, auch auf Fremde, die
nicht betteln, einen guten Eindruck zu machen.

Wo soll der Arme und der Hungrige etwas zu essen bekommen, wenn nicht an den
Pforten eines Klosters oder eines Spitals? -"114

Der Reisebeschreibung nach kam Hansjakob durch die Herrenackerstraße am
Krankenspital vorbei, das weder städtisch, weder ein Kloster, noch ein 'Spital' im
eigentlichen Sinne des Wortes war, sondern ein Krankenhaus. Hansjakobs kritische
Äußerung erfolgte also in völliger Unkenntnis der Struktur und der Funktion des
Hauses. Die sozialen Hintergründe kannte er ebensowenig, sonst hätte er gewußt,
daß die Armen und Hungrigen zwar nicht an der Pforte abgespeist, aber in den sozialen
Einrichtungen ver- und gepflegt wurden.

Ein Ende des Einsatzes der Barmherzigen Schwestern in den verschiedenen Einrichtungen
deutete sich in einem Rundschreiben (Nr. 724) betr. „Schwesternstationen

113 Hohenzollerische Zeitung. 8. Jahrgang. Nummer 20. vom 6. Febr. 1952.

114 Heinrich Hansjakob: Verlassene Wege. Tagebuchblätter. Stuttgart 1902. (Nachdruck
Waldkirch 1987). S. 324 f.

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