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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0182
Joachim Lilla

Die nächste Veränderung in der Vertretung der Hohenzollerischen Lande im
Staatsrat trat ein, als der Stellvertreter Paul Schaaff sein Mandat am 24. Oktober 1924
niederlegte, nachdem er im Juni 1924 als Landrat nach Düren23 versetzt worden war.
An seiner Stelle wählte der Kommunallandtag am 2. Januar 1924 den Straßberger
Pfarrer Karl Vogel.

Die turnusmäßige Neuwahl der Staatsratsmitglieder durch den am 29. November
1925 neu gewählten Kommunallandtag erfolgte am 2. Februar 1926. Gewählt wurden
als Mitglied Dr. Emil Beizer, Regierungspräsident in Sigmaringen und als Stellvertreter
: Clemens Moser, Studienassessor in Hechingen. Die Mandate von Beizer und
Moser wurden dann bei den erneut fälligen Neuwahlen zum Staatsrat am 28. Januar
1930 erneuert.

Nach dem Tod von Dr. Beizer am 18. September 1930 rückte sein bisheriger Stellvertreter
Moser am 30. September 1930 als Mitglied in den Staatsrat nach. Mit der
Neuwahl eines stellvertretenden Staatsratsmitglieds ließ sich der Kommunallandtag
dann außergewöhnlich lange Zeit. Erst am 11. Mai 1932 wurde der Wessinger Bürgermeister
Simon Hausch gewählt, der zum L Juni 1932 offiziell als stellvertretendes
Mitglied in den Staatsrat eintrat.

Nach der Neuwahl der Provinziallandtage am 12. März 1933 wurden die Wahlen
zum Staatsrat landeseinheitlich für den 10. April 1933 festgesetzt. Die Wahlen zum
Staatsrat führten im Ergebnis dazu, daß 61 (von 8 024) Staatsratsmitglieder nicht wiedergewählt
wurden; noch dramatischer waren die Veränderungen bei den Stellvertretern
: dort schieden 76 (von 79 bzw. 80) aus und wurden ersetzt25. Bei den Wahlen der
von der Hohenzollerischen Landen zu wählenden Vertreter wurden das Mitglied und
der Stellvertreter neu - auf Antrag des Abgeordneten Hermann Eger mit Stimmzetteln
- gewählt, beide auf Vorschlag der NSDAP, jedoch offenbar mit Zustimmung des
Zentrums26: als Mitglied; Carl Lutterbeck, Amtsgerichtsrat in Hechingen, und als
Stellvertreter: Heinrich Rinkleff, Ingenieur in Sigmaringendorf.

Der neu gewählte Staatsrat trat dann nur noch zu zwei Sitzungen zusammen, zur
konstituierenden Sitzung am 26. April27 und zu einer weiteren Sitzung am 18. Mai. In
der Sitzung am 18. Mai stimmte der Staatsrat dann nur einem Gesetz zu, das dann
gleichsam sein Ende als Verfassungsorgan einläutete: dem preußischen „Ermächtigungsgesetz
"28, das das Staatsministerium ermächtigte, beim Beschluß von Gesetzen

23 Das in der Rheinprovinz zwischen Köln und Aachen liegende Düren wurde vom Registra-
tor in Sigmaringen fälschlich nach Westfalen verlegt.

24 Dies war die durch Verordnung vom 29.3.1993 (GS 1933, S. 82) neu festgesetzte Mitgliederzahl
.

25 Im neuen Staatsrat gab es folgende Fraktionen: NSDAP (54 Mitglieder), Zentrum (12),
SPD (8), Kampffront (6).

26 Lutterbeck erhielt 24 Stimmen, Rinkleff 13 (von 24) Stimmen (Hohenzollersche Blätter
Nr. 85, 11.4.1933),

27 Die konstituierende Sitzung hätte nach dem üblichen Brauch vom Alterspräsidenten (dieser
war der westfälische Abgeordnete Adolf Frhr. v. Oer) bis zur Wahl des Präsidenten geleitet
werden sollen. V Oer überließ jedoch seine Funktion dem NSDAP-Fraktionsvorsitzenden
Jakob Sprenger.

28 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Land vom 1.6.1933 (GS. 1933, S. 189).
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