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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0243
Südwürttembergische Regionalidentität und die Wiedereinführung der Konfessionsschule

Auffällig ist, wie intensiv nach immer neuen Bezeichnungen gesucht wird und wie
weit man in der Benennung der Schulform der Opposition in den eigenen Reihen der
CDU und in der Verfassungsgebenden Landesversammlung entgegenkommt. Unklar
bleibt dagegen, inwieweit hier auch neue Inhalte und Organisationsformen gesucht
werden, um die selbst eingestandenen Fehler der alten Konfessionsschule zu vermeiden.

Das erfolgreiche Plebiszit zur Verfassung und natürlich vor allem der klare Wahlsieg
bei den gleichzeitigen ersten Landtagswahlen sicherten der CDU das weitere Vorgehen
beim Schulgesetz ab. Sie kann von ihren Koalitionspartnern SPD und DVP
eine im vorhinein gegebene Generalzustimmung zum geplanten Schulartikel abverlangen
. Rolf Winkeler glaubt, eine Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und
ihren Partnern nachweisen zu können, die ausdrücklich festhält, dass Bekenntnisschule
und christliche Gemeinschaftsschule an einem Ort parallel denkbar sind. In
„einem Wettlauf mit der Zeit" (Winkeler) wird dieser Schulartikel noch vor dem
ersten wichtigen Treffen in Sachen Südweststaat auf dem Hohenneuffen am
2. August 1948 verabschiedet.

An dieser Stelle ist es Zeit, eine notwendige Begriffsklärung über den Streitgegenstand
herbeizuführen. Die scheinbar so griffige Forderung der „Konfessionsschule"
ist bei Licht besehen alles andere als eindeutig definiert. In Württemberg-Hohenzol-
lern ist sie zum Beispiel praktisch ausschließlich auf die Volksschule begrenzt; nur
sehr vereinzelt werden auch katholische Gymnasien als Regelschule und gar eine
katholische Universität verlangt. Niemand denkt an eine Konfessionalisierung des
Berufsschulwesens. Eigentlich nicht umstritten ist erstaunlicherweise eine konfessionell
gegliederte Lehrerausbildung. Auch die Vertreter der christlichen Gemeinschaftsschule
gestehen dies mit kleineren Einschränkungen zu. Unklar bleibt der
Bereich der Lernmittel. Ob in einer Konfessionsschule nur speziell konfessionell ausgerichtete
Lernmittel eingesetzt werden dürfen oder ob diese Lernmittel überkonfessionell
angelegt sein sollen, das bleibt lange Zeit offen. Der Streit um das Lesebuch der
„Oberstufe" wirft dieses Problem mit aller Deutlichkeit auf. Der eigentliche sachliche
Kern der Konfessionsschule ist neben den reinen Konfessionsklassen auch ein konfessionell
einheitlicher Lehrkörper. Dies bedeutet, dass hier Versetzungen in größerem
Umfang notwendig werden. Dies ist offenbar auch einer der hauptsächlichen
Kritikpunkte aus Lehrerkreisen. Zum anderen ist die Durchdringung des gesamten
Unterrichts im Geiste der jeweiligen Konfession die dritte Hauptsäule. Die Reduktion
der christlichen Erziehung auf einen pflichtmäßigen Religionsunterricht und auf eine
allgemein christliche (aber eben nicht konfessionell eindeutige) Ausrichtung des übrigen
Unterrichts genügt den Vertretern der Konfessionsschule nicht. Die religiösen
Begleitformen (insbesondere in Gestalt des Schulgebets) sollen ebenso deutlich
konfessionellen Charakter tragen - insbesondere von katholischer Seite wird immer
wieder der Gedanke vorgebracht, dass die speziell katholischen Formen und Inhalte
sonst gefährdet seien. Schließlich denkt man an eine konsequent konfessionell ausgerichtete
Schulaufsicht. Unklar ist auch, wie der ständig proklamierte Elternwille
festgestellt werden kann.

Höchst problematisch ist bei der Forderung nach der Konfessionsschule auch
deren erhöhter Personal- und Raumbedarf - und dies in Zeiten, in denen sowohl
großer Lehrer- als auch großer Raummangel herrscht. Das vermutlich größte Pro-

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