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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0280
Neues Schrifttum

zei- und Gerichtsgewalt und zur Vagantenbekämpfung. Im 18. Jahrhundert gingen
Urfehde und Landesverweis miteinander einher, die Urfehde gewann den Charakter
eines Aufenthaltsverbotsschwurs. Geleistet wurde die Urfehde vor allem nach Sitt-
lichkeits- und Eigentumsdelikten. Frauen waren häufig betroffen und drifteten nach
dem Landesverweis ins Vagantenleben ab, die Zahl der Vaganten wurde vermehrt. Die
Urfehde wirkte also eher kontraproduktiv, indem die Gerichte durch den Landesverweis
für Nachschub bei den Vaganten sorgten.

Blauen stellt diese Entwicklung der Urfehde erstmals dar und liefert damit eine
wichtige Untersuchung. Allerdings hätte man sich hier und da doch eine breitere
Auswertung der vorhandenen Quellen gewünscht, was Blauert aber aus „arbeitsökonomischen
Gründen", wie er schreibt, in vielen Fällen unterließ. Die Ergebnisse
wären damit sicherlich noch differenzierter geworden. So wird etwa nicht auf die
Funktion der Urfehde im Zusammenhang mit Untertanenrevolten eingegangen.
Gerade die Herrschaft Haigerloch hätte hierfür ein lohnendes Untersuchungsobjekt
abgegeben: an der Wende zum 17. Jahrhundert mussten die Untertanen nach Erhebung
gegen ihre Herrschaft häufiger Urfehde schwören. In der ebenfalls zollerischen
Grafschaft Veringen musste der Graf sogar die den Untertanen abgenommenen
Urfehden, nach Protesten der Untertanen, an die oberösterreichische Regierung in
Innsbruck übersenden. Dies belegt, wie ernst die Untertanen die mit den Urfehden
geleistete eidliche Bindung nahmen. Schon aus diesem Grunde ist es bedauerlich, dass
Blauert die zollerischen Urfehden nicht intensiver auswertete, ganz abgesehen vom
möglichen Gewinn für die zollerische Landesgeschichte.

Ferner wäre noch der Frage nachzugehen gewesen, welche Konsequenzen ein
Bruch der Urfehde nach sich zog, falls die Quellen eine Beantwortung dieser Frage
zulassen. Blauert jedenfalls belässt es bei der Feststellung, dass derartige Urfehdebrüche
häufig vorkamen. Schließlich sind auch die zahlreichen Redundanzen im
Gang der Untersuchung zu bemängeln, vor allem wenn Ergebnisse häufig schon vorweg
genommen werden. Fazit: ein wichtiges Buch zur Untersuchung des Urfehdewesens
, ohne dass alle Fragen erschöpfend beantwortet wären.

Balingen Andreas Zekorn

Kaspar von Greyerz, Religion und Kultur. Europa 1500 - 1800. Göttingen: Vanden-
hoeck und Ruprecht 2000, 395 S.

Manchen Gelehrten drängt es, auf dem Gipfel seines Schaffens ein opus magnum zu
schreiben, eine Überblicksdarstellung, die sein ganzes, bisheriges Schaffen umfasst.
So auch Vf., seines Zeichens Ordinarius für Neuere Geschichte an der Universität
Basel und durch zahllose Veröffentlichungen ausgewiesener Frühneuzeitler.

Sein Thema gliedert er in drei große Abschnitte, dessen ersten er „Umbruch und
Erneuerung" nennt. Hier handelt er die Fakten ab: Den Ablauf des Reformationsgeschehens
als solches auf der einen Seite und die Entwicklungen in der alten Kirche auf
der anderen. Dabei verfolgt er auch die weitere Entwicklung der neuen Kirchenwesen

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