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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0305
Besprechungen

Mitarbeit verweigert hatte, ohne dass freilich Gebhard Müller als Tübinger Staatspräsident
damals einen Einfluss gehabt hätte". Diese Erfahrung habe Maier dazu bewogen
, die erste Regierung des Südweststaats in gleicher Weise ohne die CDU zu bilden.
Maier habe dies Müller „auch so gesagt". Von „Wortbruch", von dem Müller im Alter
von 80 Jahren in einem Interview mit Hans Bausch gesprochen habe, könne also nicht
die Rede sein. Man darf darauf gespannt sein, wie Matz seine Sichtweise im Einzelnen
belegt, die in seinem Beitrag „Baden-Württemberg 1952 - 1960" in Band IV des Handbuchs
der Baden-Württembergischen Geschichte demnächst erscheinen wird.

Gebhard Müller war es eine Genugtuung, dass er bereits im Herbst 1953 nach dem
Wahlsieg der Union die Nachfolge Reinhold Maiers als nunmehr zweiter Ministerpräsident
von Baden-Württemberg angetreten hat. Seine Wahl zum Ministerpräsidenten
wurde durch einen radikalen Kurswechsel der SPD und durch die enge
Zusammenarbeit von Gebhard Müller und Alex Möller, „die sich in den nachfolgenden
Jahren [...] geradezu als Achse der Landespolitik erweisen sollte". Matz überrascht
mit der These, Gebhard Müller sei „als Oppositionsführer - wenigstens, was
die langfristigen Wirkungen seiner Arbeit betrifft, vielleicht erfolgreicher als in der
Rolle des Regierungschefs" gewesen. Der Ausschluss der CDU von der Regierung
habe nicht nur dazu geführt, dass sich die Reihen der Christdemokraten geschlossen
hätten, sondern auch eine Solidarisierung für die CDU bewirkt, die weit über die
natürliche gesellschaftliche Basis der Partei gegangen sei. Namentlich die Wirtschaft
des Mittleren Neckarraums, aber auch die evangelische Kirche (zumindest Württembergs
) habe Stellung für Müller und die CDU bezogen. „Dadurch erst [...] [sei] die
breite gesellschaftliche Basis [entstanden], die es den Christdemokraten in der Folgezeit
gestattete, eine fast zur Hegemonie gesteigerte politische Vorrangstellung im
deutschen Südwesten zu erringen". Gebhard Müllers Jahre der Ministerpräsidentenschaft
(1952 - 1958) waren Matz zufolge „insgesamt gewiss erfolgreich", „insofern
alle wesentlichen Beiträge geleistet wurden, das neu gegründete Land im Innern zu
formieren, und zu befestigen". Allerdings blieb Müller „persönlich ein vergleichsweise
geringer Gestaltungsspielraum". Dies hat er zum Teil selbst verschuldet, weil er an
seiner Vorstellung der Konkordanzdemokratie festhielt, d. h. die gerade in Württemberg
lange angelegte Tradition fortsetzte, sich am Ideal eines Regierens jenseits und
über den Parteien zu orientieren. U. a. konnte Müller keinen seiner Vorschläge durchsetzen
, Institutionen aus Gründen des Regionalproporzes an bestimmten Orten einzurichten
. So erhielt Sigmaringen weder den neu zu installierenden Verwaltungsgerichtshof
des Landes noch kam es zu einer Verlegung des Regierungspräsidiums für
Südwürttemberg-Hohenzollern von Tübingen nach Sigmaringen.

Gebhard Müller verließ 1958 die Landespolitik, um Präsident des Bundesverfassungsgerichts
(1959 - 1972) zu werden. Mit dieser Wirkungsphase setzt sich der ehemalige
Wissenschaftsminister des Landes Helmut Engler auseinander. Müller sei von
seiner ganzen Persönlichkeit her zum Richter berufen gewesen und sei sich „besser als
manche Heutigen des Spannungsverhältnisses bewusst [gewesen], das in einer parlamentarischen
Demokratie allein schon durch die Existenz eines Verfassungsgerichts
mit weitreichender Zuständigkeit hervorgerufen wird".

Mengen

Christof Rieber
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