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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0077
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

biete und der darin liegenden Klöster anerkannte, die landeshoheitlichen Rechte aber
für sich reserviert sehen wollte, säkularisierte Habsburg, gestützt auf das ius circa
sacra et politica, das mit der Landeshoheit über die Grafschaften Sigmaringen und
Veringen vorbehalten war, die genannten Klöster26. Die überlegene habsburgische
Verwaltung setzte sich gegenüber dem mindermächtigen Fürsten rigoros durch.
Gorheim und Laiz zählten zu den Klöstern, die bereits bei der ersten Klosteraufhebungswelle
säkularisiert wurden27.

4. DIE JOSEPHINISCHEN SÄKULARISATIONEN

Die Aufhebung von Klöstern unter Joseph II. war nicht die erste Säkularisation. Seit
dem Mittelalter hatte es wiederholt Säkularisationen gegeben28. Die Klosteraufhebungen
unter Joseph II. standen jedoch im Kontext der josephinischen Reformen,
die eine Rationalisierung und Modernisierung des Staates, den Joseph noch über die
Person des Herrschers stellte, zum Ziele hatten. Aufgrund ihrer Komplexität kann
hier nicht näher auf sie eingegangen werden29. Zum besseren Verständnis der Kloster-

26 Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 6), S. 304, 333, 410; allgemein zu den Grundlagen
der josephinischen Eingriffe: Fritz Valjavec: Der Josephinismus. Zur geistigen Entwicklung
Österreichs im 18. und 19. Jahrhundert, München 1945 (2. Aufl.), S. 45ff.; Elisabeth KovAcs:
Burgundisches und theresianisch-josephinisches Staatskirchensystem. In: Reinalter (Hg.),
Josephinismus (wie Anm. 7), S. 39-62, S. 46 (zum „ius reformandi" und zur „advocatie" als
allgemeinen rechtlichen Grundlagen für Eingriffe der Fürsten „in Einrichtungen der christlichen
Religion").

27 Weitere Aufhebungen von Klöstern, die für die Seelsorge entbehrlich waren, erfolgten ab
dem 23.5.1783 und durch die Gesetze vom 18.6.1785 und 4. L 1786 (Wolf, Aufhebung der
Klöster [wie Anm. 2], S. llOff.; Elisabeth KovAcs: Josephinische Klosteraufhebungen 1782 -
1789. In: Osterreich zur Zeit Kaiser Josephs II. Mitregent Kaiserin Maria Theresias, Kaiser und
Landesfürst, Niederösterreichische Landesausstellung Stift Melk 1980, Wien 1980, S. 169-173,
S. 171). Klöster in Hohenzollern-Sigmaringen waren davon nicht mehr betroffen.

28 Harm Klueting: Die Säkularisation. In: Ziechman, Panorama (wie Anm. 5), S. 441 ff.;
ders., Säkularisation und Säkularisierung von der Reformation bis 1803. In: Alte Klöster, Neue
Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803, hrsg. v. Hans Ulrich Rudolf,
Ostfildern 2003, Bd. 2.1., S. 65-76; Rauscher, Säkularisation vor 1800 (wie Anm. 5).

29 Zum Josephinismus und der josephinischen Kichenpolitik im Uberblick: Klueting,
Josephinismus (wie Anm. 1), bes. S. 11 f.; Press, Joseph II. (wie Anm. 7), bes. S. 278, 287ff.;
Valjavec, Josephinismus (wie Anm. 26); Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S. 2ff.
(auch zu den Maßnahmen unter Maria Theresia); KovAcs, Josephinische Klosteraufhebungen
(wie Anm. 27); Dies.: Katholische Aufklärung und Josephinismus. München 1979; Helmut
Reinalter: Reformkatholizismus oder Staatskirchentum? Zur Bewertung des Josephinismus
in der neueren Literatur. In: Römische Historische Mitteilungen 18 (1976), S. 283-307;
Anton Schindling: Theresianismus, Josephinismus, katholische Aufklärung. Zur Problematik
und Begriffsgeschichte einer Reform. In: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 50 (1988),
S. 215-224; Erich Zöllner (Hg.): Österreich im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus,
Wien 1983; Raab, Geistige Entwicklungen im Vorfeld der Säkularisation (wie Anm.5). - Vgl.
auch die unter Anm. 7 genannte Literatur zum Josephinismus.

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