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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0084
Andreas Zekorn

Gefolgsmann Österreichs und setzte den josephinischen Kirchenreformen nur wenig
bzw. nur bis zu einem gewissen Grad Widerstand entgegen56.

Amtmann Biermann leitete die Klosteraufhebung Gorheims gemäß dem Aufhe-
bungsdekret ein, wie es in anderen Fällen üblich war57: Die Eröffnung geschah durch
Stadtpfarrer Schwab namens des Bischofs von Konstanz58. Auf bischöflichen Befehl,
den der Pfarrer verlas, war jegliche Klausur aufgehoben und die Ordensfrauen hatten
allen Anweisungen der Beamten Folge zu leisten. Die Mitwirkung des Pfarrers an der
Klosteraufhebung beschränkte sich offenbar auf diesen Akt. Anschließend verlas der
Kommissar das kaiserliche Gesetz, wobei er durch das kaiserliche Dekret bei seinem
gesamten Vorgehen zur größten Bescheidenheit und einem gütigen Betragen angewiesen
war. Uberhaupt hatten die Kommissare ihren Auftrag mit Anstand und Würde zu vollziehen
^. Die Oberin musste den Publikationsakt anschließend unterzeichnen. Eidlich
war zu versichern, dass alle Klostergüter übergeben und nichts unterschlagen würde.

Im Kloster Gorheim befanden sich 18 Klosterschwestern. Die Meisterin war 77
Jahre alt, die älteste Schwester zählte 96 Jahre und die beiden Jüngsten waren 30 Jahre
alt; das Durchschnittsalter betrug 55 Jahre. Die Mehrzahl der Frauen stammte aus
dem - heute - bayerischen Raum oder der Salzburger Gegend, keine kam aus hohen-
zollerischen Gebieten60. Fünf Monate durften die Nonnen noch im Kloster verbleiben
, dann sollten sie sich entscheiden, wo sie künftig ihr Leben verbringen wollten:
in einem Kloster bzw. Institut oder in der Welt. Mit Ausnahme einer Schwester gaben
alle an, ihre restlichen Lebenstage entweder in Gorheim oder einem anderen Kloster
zu verbringen. Die Frauen erhielten vorläufig 30 x, die Vorsteherin 1 fl. pro Tag für
ihren Lebensunterhalt sowie Naturalien, welche allerdings vom Kostgeld bezahlt
werden mussten; allein das zum Heizen notwendige Holz durfte den Nonnen gemäß
dem Aufhebungsdekret noch unentgeltlich überlassen werden61. Insgesamt bekamen
die Ordensfrauen 142 fl. 30 x für einen Monat vom Rentamt Stockach angewiesen.
Der Beichtvater der Nonnen, Pater Vincenz Maier, erhielt in den verbleibenden fünf
Monaten 40 x am Tag. Auch die Dienstboten des Klosters durften während der fünfmonatigen
Frist noch bleiben62.

56 Ute Ströbele, Eine große Remedur? (wie Anm. 41), S. 103f.; Reinhardt, Die Beziehungen
von Hochstift und Diözese Konstanz zu Habsburg-Osterreich (wie Anm. 5), S. 187ff.,
S. 249f.; Erwin Gatz: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1803: ein biographisches
Lexikon, Berlin 1990, S. 384f.; Franz, Studien zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2),
S. 142; Gothein, Der Breisgau unter Maria Theresia und Joseph II. (wie Anm. 41), S. 74ff.

57 Z.B.: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S. 21ff., 26ff., 39ff. (zu den Fristen, Tagegeldern
u. Pensionen), S. 55ff.; Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 82ff., 87ff.;
KovAcs, Joseph II. (wie Anm. 5), S.7ff.

58 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (3.2.1782, 9.2.1782).

59 Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S.26, 29, 32; Franz, Studien zur kirchlichen
Reform (wie Anm. 2), S. 142, 320.

60 Zur Herkunft der Gorheimer Schwestern vgl. Anhang S. 97f.

61 Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 88.

62 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (14.2. u. 30.3.1782; Übersicht vom 28.2.1782: vgl.
Anhang, S. 97f; hier sind nur 15 Nonnen aufgelistet, die beiden Novizinnen sind nicht aufge-

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