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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0094
Andreas Zekorn

mit zu harten Steuern beladen; deshalb kämen keine fremden oder auswärtigen
Käufer dorthin. Den einheimischen Untertanen fehle es an Mitteln. Selbst die
geschätzten Abbruchkosten überstiegen mit 1.052 fl. den Materialwert um 200 fl.
Ahnlich äußerte sich auch Klosterverwalter Engel; er wollte das Kloster nicht einmal
geschenkt haben. So befanden sich die Stockacher Beamten in einer gewissen Verlegenheit
. Erst am zweiten Versteigerungstag einigte sich Biermann mit den fürstlichen
Deputierten über den Verkauf des Klostergebäudes und der Besitzungen des
Klosters an Ackern, Wiesen und Wäldern um Sigmaringen. Zunächst war das
Klostergebäude auf 17.080 fl. geschätzt worden101, eine Summe, die niemals erlöst
werden konnte. Biermann musste ein gewisses Verhandlungsgeschick aufbringen und
den fürstlichen Abgeordneten, Geheimrat von Mayersburg und Rentmeister Landen-
berger, den Kauf schmackhaft machen, indem er anführte, dass ein Fremder in das
Nest sitzen und Kloster samt Güter an sich bringen könnte. Die Unterhändler des
Fürsten boten zunächst 8.495 fl., doch Biermann verlangte einen höheren Preis.
Daraufhin begab sich der Rentmeister nach Krauchenwies zum dort residierenden
Fürsten und nahm Rücksprache. Er kam mit einem neuen Angebot über 11.500 fl.
zurück und der Bedingung, dass man sich noch über die Zahlungsfristen einigen
müsse. Zwei Tage später handelte Biermann mit Fürst Karl Friedrich persönlich in
dessen Krauchenwieser Residenz die Fristen aus102.

Nach dem Verkauf des Klosters und der Grundstücke wurden noch am 26. Februar
die Realitäten versteigert. Die Inhaber der Schupf- und Erblehenhöfe waren
zwar fast alle anwesend, konnten aber aufgrund ihrer Armut die Höfe nicht erwerben
, so dass schließlich die fürstlichen Deputierten als alleinige Bieter den Zuschlag
erhielten. Nur die Güter und Zinsgefälle außerhalb Hohenzollern-Sigmaringens wurden
von Interessenten vor Ort erworben. Im Übrigen mussten die Käufer die auf den
Grundstücken ruhenden Lasten übernehmen103. Durch die Versteigerung wurden
rund 22.300 fl. erlöst, wovon der Fürst allein ca. 18.000 fl. aufbrachte104. Insgesamt

101 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (26.4.1782).

102 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (26.3., 6.4.1782 u. 24.2.1783); Nr. 528 (24.2.1783).

103 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 528 (24.2.1783). - Zur Versteigerung kam folgender Besitz
des Klosters Laiz: Fruchtgülten vom Spitalamt Überlingen wegen eines Hofes zu Waldsteig
(jährlich 5 Mltr. Vesen, 5 Mltr. Hafer, 2 V Erbsen, 1 fl. 8 x 4 hl; an Überlingen für 2.400 fl);
Geld- und Naturalgefälle (40 x und zwei Hühner) von einem Hof in Sigmaringendorf (für 24
fl. an den Fürsten); 1 Schupflehenhof zu Laiz (an den Fürsten für 1.150 fl.); 1 Schupflehenhof
zu Sigmaringendorf (an den Fürsten für 1.500 fl.); 1 Schupflehenhof in Sigmaringendorf (an
den Fürsten für 1.100 fl.); 1 Schupflehenhof in Sigmaringendorf (an den Fürsten für 1.260 fl.);
1 Erblehenhof in Harthausen (an den Fürsten für 950 fl); 2 Erblehengüter in Harthausen (für
314 fl an den Fürsten, der die Summe für die Inhaber erlegte); 1 Erblehenhof in Menningen,
fürstl. fürstenbergische Herrschaft (für 1.300 fl. an den Amtsbürgermeister von Überlingen,
Baron von Lenz); 1 Schupflehenhof in Heudorf bei Meßkirch (für 750 fl. an den Amtsbürgermeister
von Überlingen, Baron von Lenz): bei diesen beiden letzten Versteigerungen wollte Fürstenberg
das Zugrecht geltend machen, doch Lenz wollte als gebürtiger Meßkircher den Kauf halten
und sich mit Fürstenberg auseinandersetzen. - Zum Gundelfinger Gut: siehe oben S. 73.

104 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 528 (26.6.1783). Hinzugerechnet ist der Erlös aus den
Sipplinger Gütern (979 fl.), der in der zitierten Quelle nicht berücksichtigt ist.

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