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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0100
Andreas Zekorn

dem Religionsfonds eine Besoldung, zuvor musste aber das bischöfliche Ordiniariat
in Konstanz jährlich seine Einwilligung zur Lesung der Messen erteilen129.

Im Herbst 1782, also kurz nach den Klosteraufhebungen, waren im Institut
Gorheim 34 Exnonnen und Laienschwestern untergebracht. In der Folgezeit sank
die Zahl der Schwestern infolge der Sterbefälle, obwohl noch gelegentlich neue
Schwestern aufgenommen wurden. So fand 1785 eine ehemalige Nonne des Klosters
Laiz, die sich in Mengen niedergelassen hatte, in Gorheim Unterkunft. Da der
Institutsdirektor Lenzinger damals meinte, dass das Beispiel Schule machen könnte
und er deshalb die Rückkehr zahlreicher weiterer Nonnen erwartete, machte er den
Vorschlag, das Kloster Gorheim um ein Stockwerk zu erweitern oder das leerstehende
Kloster Laiz zurückzuerwerben, um es als neues Versammlungshaus einzurichten.
Der Vorschlag wurde begreiflicherweise nicht angenommen, und sehr viele weitere
frühere Schwestern dürften auch nicht zurückgekehrt sein130. Im Jahre 1795 befanden
sich noch 19 ehemalige Konventualinnen in Gorheim, zehn Jahre später, 1805, nur
noch zehn131. Bei dem Tod einer Oberin schlug der Institutsdirektor eine neue Oberin
vor, die durch die Freiburger Regierung bestätigt werden musste132.

Jede mögliche Veränderung der bestehenden Verhältnisse wurde mit Sorge
beobachtet. Als sich 1786 mit dem sogenannten „Territorial Reluitions Tractat" anzubahnen
schien, dass der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen - u. a. gegen Abtretung
großer Teile der Grafschaft Veringen an Habsburg - die Grafschaft Sigmaringen mit
der Landeshoheit als österreichisches Mannlehen erhalten sollte133, wandte sich
Lenzinger umgehend an die vorderösterreichische Regierung, um sich zu erkundigen,
ob sich über dem Institut ein unangenehmes Gewitter zusammenziehen könne. Er
hoffe, dass es die Regierung nicht zulasse, dass bedrängten Leuten noch mehr
Bedrängniß aufgeladen werden soll. Der Institutsdirektor und die Nonnen waren
damals offenbar gegen einen Ubergang des Instituts an das Fürstenhaus. Die Gründe
dafür bleiben unklar. Vermutlich war man nicht grundsätzlich gegen das Fürstenhaus
eingestellt, befürchtete aber aus derartigen Veränderungen Nachteile hinsichtlich der
Versorgung und der Pensionszahlungen. Zugleich zeigt das Schreiben, dass man sich
im Institut zwangsläufig mit dem Status quo einigermaßen abgefunden hatte134.

129 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 176 (6.3.1788). Biermann ermittelte bei der Aufhebung von
Laiz 30 Stiftungsmessen und 7 Vigilien (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536, 6.4.1782). Eine
spätere Quelle nennt 163 gestiftete Messen für Gorheim (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 168;
21.5., 25.6.1807).

130 Vgl. den Anhang S. 98ff. zu den Laizer Schwestern.

131 StAS, Dep. 39, DS % R 78, Nr. 173 (Rechnungen 1783 - 1787); Nr. 177 (14.7.-25.7 1785:
Aufnahme Seraphine Ostheimerin von Laiz); Nr. 179 (2.6.1794: Aufnahme von Josefa Fischerin
von Laiz unter Reduzierung ihrer Penison von 200 fl. auf 150 fl; 22.12.1795: 19 Nonnen);
StAS, Dep. 39, NVA 24 290 (1805).

132 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 179 (Abrechnungen 1791 - 1800): Am 15.7.1790 wurde die
63 jährige Josepha Geiselmayerin vom ehemaligen Kloster Gorheim Oberin. Nach deren Tod
wurde am 7.12.1795/11.1.1796 Johanna Nepomucena Gaissenhofin vom ehemaligen Kloster
Laiz Oberin.

133 Dazu: Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 6), S. 348ff. Der Vertrag wurde nicht ratifiziert.

134 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 176 (30.7.1787).

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