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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0109
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Bei Gorheim verbietet sich im Grunde eine entsprechende Rechnung, da nicht das
gesamte Klostervermögen veräußert wurde, sondern mit dem Klostergebäude ein
wertvoller Teil dem Fonds in natura erhalten blieb. Der Kapitalgewinn aus den
Veräußerungen des Klosterguts lag vermutlich bei etwa 24.000 fl., d.h. die Zinsen
hätten sich theoretisch, bei einer optimalen Anlage auf 1.200 fl. pro Jahr belaufen
können172. Allein die jährlichen Pensionskosten für die 15 Gorheimer Schwestern
betrugen jedoch 2.356 fl.173, so dass im Falle Gorheim eindeutig gesagt werden kann,
dass der Zinsertrag aus dem veräußerten Vermögen nicht für die Pensionskosten ausreichen
konnte.

Die Modellrechnungen demonstrieren, dass die Gewinne zumindest aus den
Veräußerungen dieser beiden Klöster im Prinzip nicht hinlänglich waren, um die
Pensionen zu erwirtschaften. Es ist also nicht verwunderlich, wenn der Fonds auf
Grund der Pensionslasten allmählich ruiniert wurde. In Erwägung zu ziehen ist
dabei, dass das Vermögen der Klöster sicherlich häufig nicht optimal gewinnbringend
veräußert und angelegt wurde.

Andererseits ist zu bedenken, dass die Aufhebungen große Geldmengen in die
Kassen des Religionsfonds spülten, die für Reformwerke eingesetzt werden konnten.
Im ersten Jahr seines Bestehens hatte der Fonds bereits nahezu acht Millionen Gulden
eingenommen174. So wurden gerade vom vorderösterreichischen Religionsfonds außer
den Pensionen unter anderem auch die Kosten für die Pfarreinrichtung und -besol-
dung sowie für das Theologiestudium getragen. Ferner trug der Fonds im Breisgau
Schulkosten. Die Folgen der Klosteraufhebungen müssen also auch in diesem Zusammenhang
gesehen gesehen werden. „Die Förderung der Seelsorge und die Rationalisierung
der Kirchenorganisation waren ohne Frage ein Gewinn."175 Auf Hohenzollern
-Sigmaringen dürften die Säkularisationen indessen keine direkten positiven
Auswirkungen gehabt haben. Ein unmittelbarer Rückfluss von Geldern in das
Fürstentum scheint, außerhalb der Pensionszahlungen, nicht stattgefunden zu haben,

172 Bargeld 38 fl.; Kapital 5.135 fl; Güterverkauf ca. 22.300 fl. (Äcker, Wiesen, Wald 12.420 fl.,
Lehenhöfe etc. 9.682 fl.); insgesamt ca. 27.473 fl. (ohne Gewinne aus der Mobilienversteige-
rung); in Abzug zu bringen sind 3.850 fl. Schulden, so das der Reinertrag nach diesen Zahlen
auf insgesamt 23.623 fl. zu beziffern ist. Mit den Gewinnen aus den Mobilienversteigerungen
dürfte der Ertrag bei etwa 24.000 fl. gelegen haben.

173 Oberin: 150 fl pro Jahr und 6 fl Kleidergeld; 1 Laienschwester: 100 fl pro Jahr; 14 Schwestern
mit 150 fl. pro Jahr.

174 Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 154.

175 Press, Joseph II. (wie Anm. 7), S.290f.; KovAcs, Joseph II. (wie Anm. 5), S. 8f.; dies.,
Theresianisch-josephinisches Staatskirchensystem (wie Anm. 26), S. 52: Finanzierung der
Diözesanregulierung, wobei die kirchlichen Verwaltungsgrenzen mit den staatlichen in
Deckung gebracht wurden, und Pfarrorganisation, Vereinheitlichung der Priesterausbildung. -
Zu den positiven Folgen und zu Vorderösterreich auch: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie
Anm. 2), S. 165: Besserstellung der Pfarrer, Verbesserung der Seelsorge, durch Güterverkäufe,
Güter an die Bevölkerung, Einrichtung von Fabriken; Winner, Klosteraufhebungen (wie
Anm. 3), S. 154, 283; Franz, Studien zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2), S. 59, 240, 258ff.,
300, 307ff.

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