Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0141
Die Säkularisation des Franziskanerklosters St. Luzen und des Kollegiatstifts St. Jakobus

3. des - mittels Sub L. a. beygelegten, vielleicht ein von der hochfürstlichen
Regierung retificirten Vertrages - vom Kloster zu ernährenden Karl Katzenbeck
. Die jährlich 12 Klafter Holz, - wenn sie auch dem Kloster nicht mehr
gebühren sollten, welches aber noch dahin stehet, - wigen die Verköstigung
dieses Menschen nicht auf; zu den Arbeiten, welche die 6 Layenbrüder wohl
versehen können, bedarf man fremder Hilfe nicht.

4. des Kostgängers , welcher das Orgelspielen lernte, und für 8 x. täglich Kost
und Trunk erhielt.

Von allen weltlichen Individuen wäre allein der Servitial beyzub eh alten, welcher die
Geschäfte außer dem Konvente - und in Abwesenheit des Kochs die Küche zu versehen
im Stande ist.

b) durch Aufhebung der Monatgelder, der Jahreslöhne, der Verköstigung und Bezahlung
mit Brod und Bier bey den Handwerks Leuthen als Brunnen machen, [?] p.,
welchen der Taglohn mit Geld bezahlet würde. Eben so wäre die Wäscherin statt des
Wartgeldes, der täglichen Kost und dem wöchentlichen Laibs Brod jedesmal für ihre
Arbeit mit Geld zu bezahlen.

c) durch Beschränkung des den Frohnholz Führern bisher gereichten Bier und Brod.
Das Frohnholz führen von Grosselfingen kostete nach Angabe des Brauers gewöhnlich
bey 400. M. Bier. Da sichs nirgends als Schuldigkeit zeigt, den Frohnführern
etwas geben zu müssen, könnte in Zukunft - zum Ueberfluß - denselben auf den
Wagen 1 M. Bier und aufs Klafter Holz 1 Laib Brod abgereichet werden.

d) durch Festsetzung des den Konventsmitgliedern abzureichenden Bieres. Jedem
kann über Tisch 1 M. Bier eben so viel am Sonntag und Mitwoch abends beym
Colloquium und Dienst= und Donnerstag zum Vespertrunk gegeben werden. Das
ehemalige unterbleibt.

e) durch allmählige Abschaffung der sogenannten Minusklen9b - beym Termin, welche
in vorigen Zeiten jährl. über 200 fl kosteten; die aller unnützlichste Ausgabe von der
Welt.

f) durch gänzliche Aufhebung der Gastfreyheit und Trinkgelage im Kloster. Auch nicht
für die Bezahlung sollte in Zukunft weder in noch außer dem Konvent an jemanden
Bier dürfen abgegeben werden.

g) durch Abstellung des Almosengebens sowohl unter der Pforte als außer dem Kloster.
Das Unvermögen auf der einen und die in Hechingen eingeführte Bettelordnung auf
der anderen Seite rechtfertigen diese Abstellung. Nur die 6 Weiber im Siechenhause -
andere Armen abgerechnet - erhielten nebst der täglichen Suppe alle Monath bey 72
Laib Brod - in einem Jahre - 864 Laibe. Diese Abgabe ward dem Kloster bey vorletzten
veranstalteten Bettelordnung aufgelegt - zu einer Zeit, wo dasselbe noch im
völligen Besitze seines ausgedehnten Termins war.

h) Endlich durch den zu regulirenden Verbrauch an Wachs, Oels, Weierauchs p. in
der Kirche97.

96 Vermutlich Minuzien = Kleinigkeiten.

97 Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen. „Pfarrei: Hechingen. Rubrik XVIII: Kirchl.
Anstalten. Betreff: Franziskanerkloster St. Luzen 1742-1812." - Konzept. Expediert.

125


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0141