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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0208
Otto Werner

2.5 STREIT UM DIE BAULAST DER STIFTS- UND PFARRKIRCHE

Auf Verlangen der Stadt fertigt die Juristenfakultät Tübingen[1845] ein umfangreiches
(246 Blätter) Rechtsgutachten über die Baulast der hiesigen Stifts- und Pfarrkirche
an7X.

Im Frühjahr [1849] weigerte sich der Stadtrat, an der Brandsteuer der Kirche wie
bisher 1/3 zu zahlen. Nach Inhalt der Kirchenbauakten habe die Stadt außer Hand=
und Spannfronen nichts weiter beizutragen, also auch die Brandsteuer nicht.

Als beim Sturmläuten gelegentlich eines Brandes in Balingen die Elfuhrglocke aus
ihrem Lager gerissen wurde und der Stadtpfarrer [Hermann Friedrich Bulach] die
Stadt aufforderte, den Schaden reparieren zu lassen, erhielt er die Antwort, „ man solle
die Glocke nur hangen lassen, wie sie hange, die Stadt zahle nichts". Nach Aussage
des Uhrmachers Schärt hatte die Stadt bis 1848 alle Reparaturen der Turmuhr bezahlt
.

Am 5. Dezember teilt die Regierung mit, daß man die Rechnung für Reparatur
der Turmuhr auf die Stadtkasse dekretiert und dem Stadtschultheiß [Gustav Ruff]
bei Strafe aufgetragen habe, deren Zahlung binnen kürzester Frist zu effektuieren72.
Darauf zahlte die Stadt unter Protest7^.

2.6 EINE ÜBERRASCHENDE WENDE: FORTBESTEHEN
DES KOLLEGIATSTIFTS ALS STIFTUNG

1850: Das Collegiatstift befand sich in einer traurigen ökonomischen Lage.
Am 6. März 1850 schrieb die Fürstliche] Landesregierung an den Stiftungsverwalter:
„Sowohl aus dem Bericht vom 23. vor[igen]. M[onat]s als aus den Revisionsbemerkungen
zur Rechnung 1848/49 hat man sich überzeugt, daß die Stiftungseinnahmen
zu den auf diese Kasse dekretierten Ausgaben nicht zureichen und sich ein jährliches
Deficit von großem Betrage herausstellt. Nachdem aber laut einem Höchsten
Rescript™ vom 15. März 1813 der Fond des Stiftes als Domanialgut75 zu betrachten
ist, so muß man es der Fürstlichen] Hofkammer lediglich überlassen, den Ausfall der
Stiftskasse, welche hienach einen Teil der Hofkammerkasse bildet, aus dieser zu
decken"7b.

In einem Bericht [Hermann Friedrich] Bulachs an das Ordinariat vom 8. Februar
1851 heißt es: Im Jahre 1806 wurde das Collegiatstift von Fürst Hermann77 aufgehoben
. Die Verwaltung der Einkünfte dauerte noch eine Zeitlang nach der herkömmlichen
Weise fort, bis dieselbe 1813 unter die Fürstliche] Hofkammer dahier gestellt,

71 Holl (wie Anm. 9) S. 493.

72 die Zahlung zu leisten; hier: die Rechnung zu begleichen

73 Holl (wie Anm. 9) S. 517 mit dem Hinweis: „Pfarrarchiv, Akten."

74 Verfügung, Erlaß.

75 Domanialgut = Domänenbesitz

76 Hinweis: Akten.

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