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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0223
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen
1.2 ZUM HEILIGEN KREUZ IN RANGENDINGEN

„Die Klause Rangendingen20 in der Grafschaft Zollern läßt sich seit 1431 nachweisen
, soll aber schon 1302 gegründet worden sein. Noch im 15. Jahrhundert scheint
sie wieder abgegangen zu sein; vielleicht im Zusammenhang mit dem zollerischen
Bruderstreit, wurde aber in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von Graf Eitelfriedrich
IV von Hohenzollern21 neu gestiftet und führte die Drittordensregel der
Dominikaner ein"22. Seit dem Bau der Klosterkirche zum Heiligen Kreuz (1752/54)
führt das Kloster den Namen vom heiligen Kreuz. „Das Kloster geriet
in der zweiten Hälfte der 18. Jahrhunderts durch schlechtes Wirtschaften und Streitigkeiten
im Konvent in so große Verschuldung und Armut, daß auf Drängen der
Hechinger Regierung der Dominikanerorden 1781 mehrere Nonnen in andere Klöster
versetzte und den Prior von Gmünd, seit 1784 den Beichtvater des Dominikanerinnenklosters
Stetten bei Hechingen als Wirtschaftsverwalter einsetzte"23. Die
Schriftstücke legen nahe, daß schon mehrfach daran gedacht war, die Klosterfrauen
von Rangendingen ins Kloster Stetten im Gnadental einzugliedern. Wie aus dem
Besitzergreifungs-Protokoll hervorgeht, betrachtete die Landesherrschaft das Kloster
Rangendingen (seit 1784?) als zum Kloster Stetten im Gnadental gehörig, verwaltungsmäßig
angegliedert, gewissermaßen als dessen Ableger. Die Beschlagnahme und
Besitznahme erfolgten denn auch stets mit annähernd denselben Formeln und in
unmittelbar zeitlicher Abfolge.

20 Im Original nicht gesperrt gedruckt.

21 Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen (1576-1605).

22 Kuhn-Rehfus (wie Anm. 6) S. 114.

23 Ebd. - Johann Wetzel (Geschichte der katholischen Kirche in Schwaben=Hohenzollern.
II. Teil. Von der Glaubensspaltung des 16. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Bühl/Baden 1931.)
berichtet in dem ergänzten Handexemplar, das in der Hohenzollerischen Heimatbücherei
Hechingen (Sign. T 144 c) lagert, zu S. 317 über die wirtschaftliche Lage des Klosters: Seit 1766
bis zur Aufhebung des Klosters 1802 wiederholen sich immer wieder die Klagen über die
schlechte wirtschaftliche Lage. Im Jahre 1780 hatte das Kloster eine Schuldenlast von 12000
Gulden. Es konnte die hohen Zinsen hiefür nicht mehr aufbringen. Am 9. Januar 1781 schreibt
der Provinzial Pater Sautter dem Fürsten in Hechingen: „Gibt die Provinz dem Kloster
Rangendingen kein Anlehen, so ist es verloren." Unter solchen Verhältnissen ist es begreiflich,
daß die verantwortliche Priorin zur Sparsamkeit im Haushalt drängte. Die Folge war, daß ein
Teil der Schwestern unzufrieden wurde und wiederholt beim fürstlichen Hof sich beschwerte
wegen Mangel an Speise, Trank und anderen Notwendigkeiten, so 1766 und 1786. Am
20. Oktober 1785 bittet die Subpriorin Cußonin den Fürsten um Hilfe und schildert die Not
des Klosters an Lebensmitteln. Seit 3 Tagen sei das Kloster ohne Brot und am Samstag bei der
ersten Mahlzeit werde der letzte Staub Mehl aufgezehrt. Fleischspeisen gebe es jede Woche
zweimal mittags und einmal abends. Aus anderen Klageschreiben geht hervor, daß einem Teil
der Schwestern der rechte Klostergeist fehle und der josephinische Aufklärungsgeist bereits, wie
in andere, so auch in dieses Kloster eingedrungen war. In einem Schreiben vom 16. März 1789
an den Fürsten bringen die Schwestern Maria Firtmayer, Ludovica Ehrnspurg, Benedicta Rein,
Vincentia Beißerin, Maria Antonia, Maria Bemarda eine Menge Klagen vor und bitten um
eine andere Priorin, da sie von derselben tyrannisch behandelt werden.

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