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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0236
Otto Werner

Er war eine Zeitlang in Rastatt beim Kongreß72. Bis zum Tod seines Vaters im Februar
1800 arbeitete er eng mit diesem zusammen und nahm auch gegen dienstälteren Räten
eine Vorzugsstellung in der Regierung ein. Nun ernannte ihn Fürst Hermann zum
Geheimen Rat und Nachfolger seines Vaters als dirigierender Oberbeamter des Fürstentums
. Im Frühjahr 1801 reiste er (zusammen mit Cotta) nach Paris. 1802 hielt er sich
bei der Reichsdeputation in Regensburg auf. Von dort berichtete er über den glücklichen
Ausgang des Entschädigungsgeschäfts, gab sonst aber eine düstere Prognose der
politischen Zukunft ab: Bei den jetzigen Umständen und gänzlichen Veränderungen
der deutschen Staatsverhältnisse, schrieb er im Oktober 1802 aus Regensburg73, wäre
es dringend nötig, daß nicht nur verwandte Häuser, wie Hohenzollern-Hechingen
und -Sigmaringen, sondern auch alle kleinen Fürsten, besonders die in Schwaben, fest
zusammenhielten und einig wären, sonst laufen sie offenbar die größte Gefahr, bald
von den Mächtigern ganz unterdrückt zu werden74. Die Nonnen des Klosters Zum
Heiligen Kreuz in Rangendingen schrieben es dem Verdienst von Frank zu, daß sie in
die väterlichen Arme ihres Stifters zurückgefallen seien. Sie setzten ihre ganze Hoffnung
darauf, daß sie durch seine Fürsprache beim Fürsten nicht aus 'ihrem Kloster'
verstoßen und vertrieben würden und bis zum Tod dort bleiben könnten75. Sie nennen
ihn ihren starken Beschützer, ihren Vater. Als Fürst Hermann durch die Rheinbundakte
(12. Juli 1806) auch das Nobilitätsrecht erlangt hatte, erhob er seinen Kanzler
schon fünf Wochen später in den Freiherrenstand mit dem bezeichnenden Prädikat
von Fürstenwerth und verlieh ihm den neuen Titel Regierungspräsident. Auf den
Wiener Kongreß wurde Fürst Friedrich von Regierungspräsident von Frank begleitet.
(Seine Pläne liefen darauf hinaus, „nachträglich zu einer kleinen Gebietsvergrößerung
oder materiellen Zuwendung zu kommen, denn die Erhaltung der Selbständigkeit
löste die großen finanziellen Schwierigkeiten nicht, in denen sich sein Haus und sein
Land befanden"76). Der einzige Antrag, den von Frank für Hohenzollern bei den
Beratungen der Bevollmächtigten einbrachte, „daß in der Bundesversammlung dieselbe
Ordnung der Stimmen wie auf dem vormaligen Reichstage zu beobachten sey",
bezog sich auf eine reine Rangfrage. ... Mit dem „Grundvertrag des teutschen Bundes
", der Bundesakte vom 8. Juli 1815, deren in Artikel 2 festgelegter Zweck die
Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Teutschlands, und der Unabhängigkeit
und Unverletzlichkeit der einzelnen teutschen Staaten war, wurden die beiden

72 „Graf Hermann, der titulierter preußischer Generalmajor und stets preußisch gesinnt war,
erwartete ungeduldig Erfolgsnachrichten von Frank, so daß dieser seinem Vater gegenüber
klagte: 'Der Herr Graf glaubt freilich, man dürfe nur so hingehen und die preußischen
Minister auffordern, sich kategorisch zu erklären, ob der König sich der Sache annehmen und
eine Entschädigung verschaffen wolle? Allein so kann man nicht zu Werke gehen; es sind viele
Gesandte von den bedeutendsten Höfen hier, die der preußischen Vermittlung bedürfen'." -
Kallenberg: (wie Anm. 59) S. 376.

73 Frank an Brodorotti am 11. Oktober 1802.

74 Kallenberg (wie Anm. 54) S. 90.

75 Briefe vom 31.10.1802, 21.11.1802, 23.11.1802 und vom 16.03.1804 u. 10.08.1804. - StAS
Dep. 39 GH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 248.

76 Kallenberg: (wie Anm. 54) S. 144.

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