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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0264
Otto Werner

Wie Wir nun gänzlich überzeugt sind, durch diese unsere gnädigsten Zusagen und
Anordnungen für eine anständige, und dem eigenen Wunsche der Klosterfrauen zu
Rangendingen gemässe Sustentationm derselben gesorgt zu haben, so haben wir
auch hierüber gegenwärtige Urkunde, unter unserer eigenhändigen Fertigung, verfassen
und den besagten Klosterfrauen gnädigst zustellen lassen.
Hechingen den 23ten April 1803.

Wir die Priorin und Konventualinnen des Klosters zum heil: Kreuz in Rangendingen
beurkunden hiemit:

Demnach unsers gnädigsten Fürsten und Herrn hochfürstliche Durchlaucht in der
höchsteigenhändig unterfertigten Urkunde vom heutigen Dato für unsern künftigen
Lebensunterhalt die gnädigsten Zusicherungen und Anweisungen, unseren unthgsten
Bitten und Wünschen gemäß, Uns zu ertheilen geruhet haben; so erkennen wir diese
gnädigste Landesväterliche Vorsorge mit dem unthgsten Danke, und werden uns der
höchsten Huld und Gnade auch fernerhin würdig zu erhalten und unablässigen Eifer
bestreben. Kloster heil. Kreuz in Rangendingen
den 23t. April 1803i62.

Beim Entwurf waren die ausgemittelten Pensionen für die Klosterfrauen und die
Holzmenge für die Heizung noch nicht eingetragen. Wir können leicht ersehen, daß
allein das Pachtgeld des Beständers die 'Pensionen' der Nonnen nahezu aufwog.
Franz Haug und Johann Adam Kraus teilten mit, daß die Pensionen nicht die Höhe
der in Württemberg gezahlten erreichten, „wo für Chorfrauen 230 fl. und für Laienschwestern
150 fl. ausgesetzt waren"163. Am bemerkenswertesten jedoch ist, daß die
Ergebenheitsadresse der Klosterfrauen von der Regierungskanzlei buchstäblich 'vorgeschrieben
' war.

8.2 DIE ÜBERFÜHRUNG DER FRAUEN DES KLOSTERS ZUM

HEILIGEN KREUZ IN RANGENDINGEN INS BEICHTIGERHAUS
NACH STETTEN

Das größte Anliegen der Frauen des Klosters Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen
war, nicht vertrieben zu werden, d. h. in ihrem Kloster ihren Lebensabend verbringen
zu dürfen.

Es blieb den Klosterfrauen aber nicht erspart, ihr Kloster zu verlassen und ins
Beichtigerhaus nach Stetten umzusiedeln. Noch am 31. Oktober 1802 schrieben die
Klosterfrauen an Kanzler Frank, er möge Fürst Hermann daran erinnern, daß dieser
kurz nach angetrettner Regierung (1798) ihnen im Beisein von Prinz Friedrich und
von Pfarrer Kolb zugesagt habe, a) sie würden nicht aus ihrem Kloster vertrieben,
wenn der Käufer des Klosters darauf eingehe, b) sie könnten ihre Pensionen verzehren,
wo sie wollten, c) sie dürften ihr Mobiliar behalten.

161 Sustentation = Versorgung, Unterhalt.

162 StAS Dep. 39, DH 1 Bd. 3, Rubr. 78 Nr. 248.

163 Kraus (wie Anm. 19) S. 298.

248


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