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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0334
Die Herrschaft erntete, wo sie nicht ausgesät hatte

also tatsächlich einen Verlust von 464 fl 15 x 4 h. Desweiteren meinte der Fürst am
18.1.1803, daß er die zukünftige Bestimmung des Klosters darin sehe, „sie je eher je
lieber zum Unterrichten der Mädchen in Lesen und Schreiben, sowie in den weiblichen
Arbeiten zu verwenden. Vielleicht mit der Zeit auch in gewissen Fällen [...]
zum Krankendienste" zu verwenden. Am 10.2.1803 begannen die Klosterfrauen mit
der Mädchenschule.

Aber der „lüsternen Hände" mußt sich Sigmaringen erwehren. So forderte Österreich
am 24.6.1803, die Beschlagnahme der dem Kloster Gruol in Frommenhausen
zustehenden Abgaben, was der Oberamtmann in Haigerloch erfolgreich abwehren
konnte. Denn er begründete, daß das Kloster Gruol bezüglich seiner geistlichen Verfassung
noch der Verwaltung seines eigenen Vermögens keine Änderung erfahren
habe. Zudem sei das Kloster Gruol als Entschädigungsmasse dem Hoch- und Deutschmeister
zugeteilt worden und nicht Sigmaringen. Am 19. Juli 1803 meinte die
Sigmaringer Regierung zum Verhalten Österreichs: „Allein dieser Umstand dienet
zum abermahligen Beweis, wie sehr man österreichischer Seits zur Zeit noch auf dieser
gewaltthätigen, dem Inhalte, so wie dem Geiste der Reichsentschädigungsverhandlungen
starkes entgegen gesetzten Masregel zu beharren gedenke."

Am 25. Juli 1803 schrieb das OA Haigerloch an das OA Rottenburg, daß das Kloster
nicht aufgehoben ist, es sich selbst verwaltet und auch Noviziarinnen einstellt
(was gelogen war). Eine Änderung sei nur dahingehend erfolgt, daß dem Kloster in
Gruol der Unterricht der Jugend im Dorfe aufgetragen worden ist. Tatsächlich gab
das Oberamt in Rottenburg nach und erklärte die Beschlagnahme des Gutes in Frommenhausen
für nichtig. Diesen Hof verkaufte dann das Fürstenhaus 1813.

Man traute dem Hause Österreich nicht so recht und stellte am 18.12.1805 die Überlegung
an, bei weiteren Beschlagnahmungen Österreichs im Gegenzug dessen Einkünfte
und Realitäten der Klöster Kirchberg, Binsdorf, Oberndorf und Bernstein im
hohenzollerischen Gebiet beschlagnahmen zu lassen. Nun, dies war nicht mehr nötig.

Auch Württemberg streckte seine einnehmenden Fühler u.a. nach dem Kloster
Gruol aus. Aber durch die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 in § 23 wurde das
Kloster Gruol dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen endgültig zugewiesen.

Die Priorin Maria Benevenuta Münzer starb am 28. Mai 1809 an einer Brustentzündung
im Alter von 61 Jahren. Sie war die Tochter des Kronenwirts Philipp
Münzer und der Magdalena Gfrörer (Schwester des Pfarrer Gfrörer) und auf den
Namen Franziska getauft.

Die Neuwahl einer Priorin machte dem Oberamt Haigerloch doch einiges Kopfzerbrechen
, da eine solche bisher unter der Leitung eines Ordens-Provinzial der
Dominikaner oder eines von ihm bestellten Kommissars vorgenommen wurde. Aber
der Dominikanerorden war in Deutschland gänzlich erloschen. Nach Anfrage bei der
Regierung in Sigmaringen wurde am 31.5.1809 bestimmt, daß der Oberamtmann als
Kommissar des Landesfürsten der Neuwahl beiwohnt. Pfarrer Mercy und sein Amtsbruder
Pfarrer Filser aus Hart fungierten als unparteiische Zeugen.

Als neue Oberin wurde Aloisia Kienle aus Laiz gewählt mit neun von elf Stimmen.
Nach Ablauf von drei Jahren mußte nach Ordensvorschrift eine neue Priorin gewählt
oder die Amtsinhaberin bestätigt werden. Als das Oberamt Haigerloch mit Einverständnis
der Regierung am L Juli 1813 den Klosterfrauen vorschlug, die gegen-

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