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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0347
Doris Muth

fixierter Verpflichtungen Großzügigkeit walten ließ. Diese Abhängigkeit der Klosterfrauen
vom Wohlwollen des Fürsten prägte das Beziehungsmuster zwischen den
Pensionärinnen und dem Landesherrn. Was über die ihnen zugestandenen Rechte
hinausging, mußten die Frauen in demütigen Gesuchen erbitten, die vom Fürsten
willkürlich gewährt oder abgelehnt werden konnten. Dennoch läßt sich für das
Fürstentum Hohnzollern-Sigmaringen eine relativ humane und großzügige Vorgehensweise
gegenüber den aufgehobenen Konventen feststellen. „Es muß anerkannt
werden, daß die Fürsten von Hohenzollern die Ordensleute der säkularisierten
Klöster im allgemeinen rücksichtsvoll behandelten, ihnen auch meist das Zusammenleben
bei genügenden Pensionen weitergestatteten10."

1.3 DER VERGLEICH MIT WÜRTTEMBERG

Besonders im Vergleich zu Württemberg wird der Kontrast hinsichtlich Versorgung
und Behandlung der Konventualinnen durch die neuen Landesherrn deutlich. Dort
hatte man die Pensionen auf ein absolutes Minimum herabgedrückt. Lagen die
Pensionen in Hohenzollern-Sigmaringen schon unter den im Reichsdeputationshauptschluß
festgelegten Sätzen, waren diese in Württemberg noch niedriger. Von
einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, erreichten die Pensionen dort nicht einmal
die Marke von 200 fl. Ein besonders krasses Beispiel bietet diesbezüglich das Dominikanerinnenkloster
Gotteszell. Die Bewohnerinnen dieses Gmünder Klosters, dessen
Vermögen auf über eine Million Gulden geschätzt wurde, erhielten eine Pension
von nur 127 fl. Mit der Zulage an Getreide, Holz, Vieh und dem Nutzungsrecht für
den Gemüsegarten betrug der Gesamtwert der Pension rund

149 fl. Der württembergische Kommissar Parrot, der die Pensionsverhandlungen
geführt hatte, rühmte sich damit, die Pensionen auf ein solches Minimum herabgedrückt
zu haben11.

Auch was den Erhalt der Konvente betrifft, waren die Klosterfrauen in Württemberg
im Nachteil. Dort ging man schon wenige Jahre nach der Säkularisation dazu
über, die Klostergemeinschaften endgültig aufzulösen, obwohl man den Frauen
zunächst den Verbleib im Kloster zugesichert hatte. Von den vier in Hohenzollern-
Sigmaringen säkularisierten Frauenklöstern blieben zwei bis zum Erlöschen des
Konvents erhalten: das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen und das Zisterzienserinnenkloster
Wald. Aus letzterem zog die einzige, noch lebende Frau 1853 auf. Das
Dominikanerinnenkloster Gruol wurde 1827 aufgelöst und verkauft. Kloster Habsthal
wurde erst 1840/41 von den letzten sechs Frauen geräumt.

10 Johann Nepomuk Wetzel: Geschichte der katholischen Kirche in Schwaben-Hohen-
zollern. II. Teil. Von der Glaubensspaltung des 16. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Bühl 1931.
S. 329.

11 Matthias Erzberger: Die Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810. Ihr Verlauf
und ihre Nachwirkungen, Stuttgart 1902 (Neudruck: Aalen 1974). S. 268.

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