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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0369
Dietrich Bulach

forschung wieder in eine allgemeine Kriminalitätsforschung einzubetten", zweitens
das Quellenmaterial „über die rechtsgeschichtlichen Quellen hinaus" zu sichten, „um
potentiell der Totalität des Entstehungsprozesses einer bestimmten Hexenverfolgung
in einem konkreten Raum auf die Spur zu kommen", und drittens eine „mikrogeschichtliche
Hinwendung zu kleinen und kleinsten sozialen Einheiten" unter
Einbeziehung „psychohistorische[r] und psycholanalytische[r] Ansätze"3.

Der vorliegende Aufsatz sieht sich vor allem den beiden zuletzt genannten Ansätzen
verpflichtet, wobei die Entstehungsgeschichte dieser Arbeit bezeichnenderweise
die von Casimir Bumiller beschriebenen Schwierigkeiten in der hohenzollerischen
Hexenforschung bestätigt4. Allerdings erwies sich beim Abgleichen der zahlreichen
Daten aus unterschiedlichen Quellentexten und Quellengattungen der schnelle und
zuverlässige Zugriff auf computergestützte Dateien als ebenso hilfreich wie die
Nutzung des Internets bei der Suche nach erforderlichen Hintergrundinformationen5
.

Der Prozess gegen eine Hechinger Weißgerberin, um den es hier in erster Linie
geht, ist nicht gänzlich neu. Dasselbe gilt für sein juristisches Nachspiel, das Verfahren
gegen die beiden kleinen Töchter der Familie neun Jahre später. Beide Fälle
waren schon 1967 in der summarischen Auflistung hohenzollerischer Hexenopfer

3 Bumiller: Die Grafschaften (wie Anm. 2) S. 270f.

4 Im Zuge meiner Forschungen über die alte Hechinger Familie Bulach stieß ich im Staatsarchiv
Sigmaringen (StAS) unter der Rubrik „Hexen- und Diebstahluntersuchungen" (Dep.
39, FAS, DH 1, T 7, Rub 74, Neuer Zuwachs) auf eine kurze Notiz über einen zehnjährigen
Buben namens Bartlin Buelach, der 1663 als Zeuge bei einem inquisitorischen Verfahren gegen
die beiden Töchter eines Hechinger Weißgerbers auszusagen hatte. So bescheiden der familiengeschichtliche
Nutzen dieser Belegstelle letztlich für mich war, das Interesse an dem Fortgang
und Ausgang des Hexenverfahrens gegen die beiden jungen Mädchen war damit geweckt.
Der Zusammenhang mit einem weiteren Fall ergab sich dann aus der fortgesetzten Lektüre des
Zeugenprotokolls. Dort bittet die Mutter der angeklagten Mädchen den untersuchenden
Beamten inständig darum, dass man gegen ihre Töchter keinen Gewalt brauchen [werde], wie
gegen ihro vor 9 Jahren beschehen. Diese 9 Jahre zurückgerechnet führten automatisch zu dem
von J. A. Kraus (wie Anm. 6) unter dem 25. August 1654 datierten und mit der Nummer 84
versehenen Prozess gegen eine Frau zu Hechingen. Wer sich hinter dieser Person verbarg und
welch existentielle Bedeutung diese „Hexe" für den damals regierenden Fürsten erlangt hatte,
ergab sich dann aber erst nach und nach aus der Sichtung Hunderter von Texten aus einem
Zeitraum von rund 40 Jahren.

5 Die in einem Verhörprotokoll verwendete lateinische Formulierung mandata de relaxanda
captiva sine cla. führte per Eingabe in eine Internet-Suchmaschine direkt zu einer Veröffentlichung
von Peter Oestmann, der eine Kurzfassung seines aufschlussreichen Buches: Hexenprozesse
am Reichskammergericht (s. Anm. 35) im Internet ausgestellt hatte (www.sfn.uni-
muenchen.de/hexenverfolgung/art827.htm).

Dass durch die neuen Medien die konventionellen Wege der Informationsbeschaffung keineswegs
an Bedeutung verlieren, sei anhand eines anderen Beispiels gezeigt: Den Zugang zu einer
nicht weniger wichtigen und erst jüngst veröffentlichten Arbeit - Eva Ortlieb: Im Auftrag des
Kaisers (wie Anm. 42) - verdanke ich einem wertvollen Tipp des Sigmaringer Kreisarchivrats
Dr. Edwin Ernst Weber und dem daraus resultierenden freundlichen schriftlichen Hinweis
von Hr Prof. Dr. Leopold Auer bzw. dessen Sachbearbeiter Dr. Michael Hochedlinger,
Österreichisches Staatsarchiv Wien.

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