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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0524
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

nochmals den völligen Zusammenschluß von Hohenzollern mit 'Württemberg bei den
zuständigen Reichs- und Parteistellen gerade unter dem Gesichtspunkt einer kriegsbedingten
Vereinfachung anregen [zu] wollen. Andererseits wird der Innenminister
selbstverständlich die Schwierigkeiten einer bloßen Stillegung der Regierung zurücktreten
lassen, da ich in Übereinstimmung mit Ihrer Auffassung die Übernahme der
Geschäfte auf jeden Fall aus allgemeinen Gründen für erwünscht halte, selbst wenn
für uns eine gewisse Verwaltungsmehrarbeit damit verbunden ist.

Somit scheint klar, daß auch der dritte Beteiligte, der Reichsstatthalter28 in Württemberg
, eine Stillegung der Regierung Sigmaringen zu favorisieren schien, selbst
unter dem Vorzeichen, daß damit für Württemberg eine gewisse Verwaltungsmehrarbeit
verbunden sei.

Mittelbar sind wir auch über die Einschätzung der Frage der Stillegung der Regierung
in Sigmaringen beim Oberpräsidium in Koblenz unterrichtet, da Ministerialrat
Dr. Göbel diese Frage wahrscheinlich im März 1943 mit Beamten des Oberpräsidiums
an Ort und Stelle erörtert hat (Anhang 10). Wenig Bedenken bestanden bei
der Allgemeinen Abteilung und bei der Landeskulturabteilung des Oberpräsidiums,
die kaum Beziehungen zu Hohenzollern hatten. Bedenken wurden vom Leiter der
Abteilung für Höheres Schulwesen erhoben, der wegen der drei in Hohenzollern
bestehenden höheren Schulen die Einheit des höheren Schulwesens der Provinz
gefährdet sah. Diese Bedenken seien aber vom Oberpräsidenten selbst nicht allzu
ernst genommen worden. Weitere Bedenken hätten die Landesversicherungsanstalt
und die Berufsgenossenschaft Rheinprovinz gegen die Abtrennung von Hohenzollern
und die Zuteilung an die entsprechenden württembergischen Einrichtungen Bedenken
erhoben. Diese seien vom Oberpräsidenten an das Reichsministerium des Innern
weitergeleitet worden, ohne sich die Einwendungen selbst zu eigen zu machen. Ich
habe den Eindruck gewonnen, daß das Oberpräsidium selbst die Bedenken eigentlich
nicht teilt.

IV DAS VOTUM DES REICHSMINISTERIUMS DES INNERN

Zur Erörterung der Frage der Stillegung der Regierung Sigmaringen lud der Reichsminister
des Innern die Hauptbeteiligten, also das Preußische Staatsministerium, den
Reichsstatthalter in Württemberg, den Württembergischen Innenminister und den
Regierungspräsidenten in Sigmaringen für den 16. April 1943 ein29. Am Tag vor der
Besprechung informierte Ministerialrat Göbel den zuständigen Referenten im
Reichsministerium des Innern, Ministerialrat Klas, über die Vorstellungen des Württembergischen
Innenministeriums. Hierbei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die
völlige Eingliederung von Hohenzollern in Württemberg die allein richtige durchgehende
Lösung sei, ob sie sich allerdings jetzt verwirklich lasse, wurde von Ministe-

28 Streng genommen war der Reichsverteidigungskommissar in Württemberg im Verfahren
beteiligt.

29 RMdl an Preuß. Ministerpräsidenten, 8.4.1943, HStAS E 151-01/15 Bl. 10.

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