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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0526
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

und hielt es daher für zweckmäßig, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen35.
Hiermit war der Vorschlag der Stillegung der Regierung Sigmaringen endgültig erledigt36
.

V BESEITIGUNG DER GEBIETSAUSSCHLÜSSE IM
RAUM SIGMARINGEN

Im Grundsatz unabhängig von der Entscheidung des Führers beabsichtigte der
Reichsminister des Innern die Gebietsausschlüsse im Raum um den Regierungsbezirk
Sigmaringen im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zu beseitigen und unterbreitete
am 30. Juni 1943 den Reichsverteidigungskommissaren für die Reichsverteidigungsbezirke
Württemberg und Baden (nachrichtlich dem Oberpräsidenten in
Koblenz und dem Regierungspräsidenten in Sigmaringen) einen entsprechenden Vorschlag
zur Stellungnahme (Anhang 14). Der Reichsstatthalter in Württemberg leitete
diesen Vorschlag am 6. Juli 1943 dem Württembergischen Innenminister zur Kenntnis
zu und bat um einen Vorschlag37. Im Württembergischen Innenministerium warf
dieser Vorschlag die Frage auf, ob die Bereinigung der Gebietsausschlüsse nicht mehr
Verwaltungsarbeit macht als die Sache wert ist, zumal da nach der Karte für die
Bevölkerung nicht immer eine Erleichterung damit verbunden sein wird3S. Dennoch
bat der Württembergische Innenminister am 10. Juli 1943 die betroffenen Landräte in
Ravensburg, Rottweil, Saulgau, Tettnang und Tuttlingen um beschleunigte Stellungnahme
zu den Vorschlägen des Reichsministers des Innern39. Aufgrund dieser
Stellungnahmen erstattete der Württembergische Innenminister Anfang August
194340 dem Reichsstatthalter in Württemberg Bericht und unterbreitete die aus seiner
Sicht zweckmäßigste Regelung zur Bereinigung der Gebietsausschlüsse, allerdings
mit dem Hinweis, daß die Beseitigung der Gebietsausschlüsse, die doch immerhin
auch mit einer erheblichen Mehrarbeit verbunden ist, zweckmäßigerweise bis nach
Kriegsende zurückgestellt oder zum mindesten auf die Fälle beschränkt wird, in
denen der erstrebte Endzustand heute schon hergestellt werden kann (Anhang 15).

35 Abschrift, BArch R 43 11/649, Bl. 219.

36 Daß das Thema Stillegung von Regierungen usw. endgültig erledigt war bekräftigte der
Reichsminister des Innern erneut in einem Erlaß vom 15.12.1944 (Staatsarchiv Sigmaringen
[StASIG] Ho 235 StA 42.0 (Pak. 56) und verwies auf wiederholte Willensäußerungen des Führers
..., daß, jedenfalls während des Krieges, grundsätzlich Regierungen nicht aufgelöst oder
stillgelegt werden sollen, da eine Zusammenlegung der Verwaltungsaufgaben der Regierungen
und der Behörden der Reichsstatthalter oder Oberpräsidenten bei letzteren auch deshalb
unangebracht sei, weil die Gauhauptstädte im besonderen Maße den Fliegerangriffen ausgesetzt
sind.

37 HStAS E 151-01/15 Bl. 14/15.

38 Vermerk von Ministerialrat Göbel, 10.7.1943, HStAS E 151-01/15 Bl. 16

39 Ebd.

40 Das Datum der Schlußzeichnung durch Minister Schmid ist nicht zweifelsfrei erkennbar.
Die Mitzeichnung durch Ministerialdirektor Dr. Dill erfolgte am 2.8., die Reinschrift und der
Versand am 5.8.

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