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Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

Sachgebiete und Verteilung unter die Bearbeiter der Einheitsbehörde Sorge zu tragen
. Die Zusammenlegung bietet auch die Gelegenheit, zu einer zweckmäßigeren
Raumausnutzung zu gelangen und sachlich zusammenhängende Gebiete zur Vermeidung
von Botengängen auch räumlich zusammenzufassen. Nach Möglichkeit
wird auch die Schaffung einer Zentralkanzlei anzustreben sein. Da die instanziel-
len Zuständigkeiten gewahrt bleiben müssen und dementsprechend die zur
Zuständigkeit des Regierungspräsidenten gehörenden Sachen unter der Firma ,Der
Regierungspräsident' in Danzig zu bearbeiten sind, wird eine besondere Aktenhaltung
für diese Sachen unbeschadet der einheitlichen Bearbeitung mit den aus
dem Geschäftsbereich des Reichsstatthalters anfallenden Sachen nicht zu umgehen
sein.

ANHANG 2

Reichsminister des Innern an den Reichsverteidigungskommissar in Württemberg
, das Württembergischen Innenministerium, den Oberpräsidenten der
Rheinprovinz in Koblenz und den Regierungspräsidenten in Sigmaringen, 13.
Februar 1943

Maschr. Ausfertigung (Umdruck) - BArch R 43 II 649, Bl. 208

I 702/43
5851.

Die Konzentration der gesamten Kräfte auf den totalen Krieg macht es erforderlich,
weitere Vereinfachungsmaßnahmen in der Verwaltung mit dem Ziel durchzuführen,
möglichst viele Arbeitskräfte für die Wehrmacht und die dringendsten kriegsnotwendigen
Aufgaben freizumachen. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, die Tätigkeit
der Regierung in Sigmaringen auf Kriegsdauer stillzulegen und ihre kriegswichtigen
Aufgaben den Obersten Württ. Landesbehörden zur Erfüllung zu übertragen.
Der Reichstatthalter in Württemberg würde hiernach die Aufgaben eines Oberpräsidenten
und die Württembergische Landesregierung die eines Regierungspräsidenten
für die hohenzollerischen Lande wahrnehmen.

Ich bitte um umgehende Stellungnahme zu dieser Maßnahme und insbesondere um
Mitteilung, wieviele Arbeitskräfte auf diese Weise eingespart werden können.

In Vertretung
Dr. Stuckart

513


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