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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0531
Joachim Lilla

ANHANG 4

Regierungspräsident Sigmaringen an Reichsminister des Innern, 17. Februar
1943

Maschr. Entwurf mit hschr. Zeichnung - StASIG Ho 235 St A 42.0 (Paket 56).
P.A. 42.0

Gegen die Uberleitung der kriegswichtigen Aufgaben der Regierung Sigmaringen auf
die obersten Württ. Landesbehörden bestehen nach meiner Ansicht umsoweniger
grundsätzliche Bedenken, als bereits im Jahre 1938 der Ubergang der hiesigen Verwaltung
auf die Württ. Landesverwaltung ernstlich ins Auge gefaßt war, und die
erforderlichen Maßnahmen bereits mit dem Württ. Innenministerium besprochen
worden waren42. Die inzwischen in erster Linie durch die Kriegsverhältnisse bedingte
reichsgesetzliche Regelung zahlreicher kriegswichtiger Verwaltungsaufgaben, z. B.
Preisüberwachung und Preisbildung, Durchführung der Ernährungsmaßnahmen,
Regelung der gewerblichen Wirtschaft, Holzerfassung und -Bewirtschaftung, Polizei
und anderes mehr, werden die Uberleitung wesentlich erleichtern, da diese Aufgaben
bereits bereits bei den Württ. Behörden zentralisiert und auch für die Hohenz. Lande
von dort weisungsgebend bearbeitet werden. Diese Aufgaben könnten unverzüglich
von den Württ. Dienststellen mit übernommen werden, zumal mir nach der
erneuten Ausmusterung aller wehrfähigen Gefolgschaftsmitglieder für einen Teil dieser
Aufgaben geeignete hinreichend vorgebildete und leistungsfähige Sachbearbeiter
nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wieweit die der hiesigen Regierung auf Grund preußischen Landesrechts obliegenden
nicht stillgelegte Aufgaben ohne weiteres von Württ. Behördenübernommen
werden können, entzieht sich z. Zt. meiner Kenntnis. Eine Anzahl solcher Aufgaben
wird auch unter heutigen Verhältnissen voraussichtlich durch durch die bisherigen
Büro- und Sachbearbeiter durchgeführt werden müssen, wie z. B. die Fortführung
der Regierungshauptkasse, welche gleichzeitig Kasse der beiden Landkreise Sigmaringen
und Hechingen, der 3 Forstämter des Regierungsbezirks und der höheren
Schulen ist. Ebenso werden die Schulangelegenheiten, die Bauverwaltung, Katasterverwaltung
, die Geschäfte der hohenzollerischen Feuersozietät, des Landeskommu-

42 Zwischen 1933 und 1938 hat es offensichtlich Überlegungen gegeben, im Südwestraum eine
rein administrative, indes nicht politische Neugliederung vorzunehmen, die dann durch die
Kreisreformen in Württemberg und Baden 1938 dann auch teilweise realisiert worden ist. Im
Rahmen dieser Überlegungen sollte auch Hohenzollern mit Württemberg vereinigt werden;
Einzelheiten zu dieser Frage konnten bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Vgl. zum
größeren Zusammenhang Raberg (wie Anm. 2), S. 7; zur Kreisreform in Württemberg: Karl
Moersch: Es gehet seltsam zu ... in Württemberg. Von außergewöhnlichen Ideen und Lebensläufen
. Leinfelden-Echterdingen 1998. S. 243-260; Kallenberg (wie Anm. 2), S. 182 ff. und
212 ff. - Die einzige konkrete, 1938 erfolgte administrative Maßnahme, die Hohenzollern
betraf, war die Zuteilung des westlichen Zipfels von Hohenzollern bis Empfingen an das württembergische
Finanzamt Horb a. N. (Mitteilung des StASIG).

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