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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0532
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

nalverbandes, die Kommunalaufsicht, Verwaltungsgerichtsbarkeit und anderes mehr,
zunächst durch eingearbeitete preußische Beamte der hiesigen Regierung weitergeführt
werden müssen, weil das Württ. Innenministerium im gegenwärtigen Zeitpunkt
wohl kaum Beamte zur Verfügung haben wird, welche auf preußisches Landesrecht
sich einstellen könnten.

Vorschläge, wie im einzelnen die Uberleitung der Geschäfte und die Einsparung
von Beamten sich gestalten sollte, vermag ich naturgemäß erst vorzulegen, nachdem
ich mit der Württ. Landesverwaltung die einzelnen Aufgabengebiete eingehend
durchgesprochen und festgestellt habe, welche Kräfte von Württemberg aus eingesetzt
werden können. Z. Zt. vermag ich nur soviel festzustellen, daß ein wesentlicher
Teil der Geschäfte nicht ohne weiteres künftig in Württemberg durch dortige Behörden
abgewickelt werden kann, sondern zum mindesten bis zu einem gewissen Zeitpunkt
in den Räumen der hiesigen Regierung fortgesetzt werden muß, schon weil die
Überleitung des gesamten Aktenmaterials an andere Dienststellen und die Sichtung
und Einarbeitung in dieses Material den neuen Dienststellen eine für die Kriegsverhältnisse
untragbare Arbeit auferlegen und die Geschäftsführung sowohl für den
Verkehr mit dem Publikum, als auch für die Berichterstattung an vorgesetzte Behörden
wesentlich erschweren und verzögern würde.

Aus der Anlage bitte ich Zahl, Personalien und Aufgabengebiet der z. Zt. Noch bei
der Regierung im Dienst befindlichen Beamten und Angestellten zu ersehen43.Wieviele
von diesen Personen anderen Verwaltungsaufgaben zugeführt werden können,
muß die Verhandlung mit dem Württ. Innenminister ergeben. Der größte Teil der
Beamten gehört den Jahrgängen vor 1890 an und wird nach Lebensalterund Gesundheitszustand
nicht ohne weiteres in jeder anderen Dienststelle Verwendung finden
können. Immerhin glaube ich, daß bei sorgfältiger Durchführung der Uberleitung es
möglich sein wird, einige brauchbare Kräfte für andere Zwecke einzusparen und
möchte mich grundsätzlich für eine Durchführung der in Aussicht genommenen
Maßnahme aussprechen, zumal die jetzige Zusammenarbeit meiner Verwaltung mit
den Württ. Behörden auf den gleichen Gebieten mancherlei Unzuträglichkeiten und
Mißverständnisse mit sich bringen muß, deren klare Ausräumung gerade zur Kriegszeit
dringend erwünscht ist.

Ich werde mit möglichster Beschleunigung die Besprechung mit dem Herrn
Reichsstatthalter in Stuttgart und dem Württ. Innenministerium über die Weiterdurchführung
der einzelnen Verwaltungsaufgaben und die Verteilung der Beamten,
wie auch über die Verwendung der freiwerdenden Diensträume vornehmen und
alsdann in eingehender Berichterstattung meine Vorschläge vorlegen.

Schon jetzt aber möchte ich auf folgendes hinweisen, daß die übriggebliebenen
Beamten, die im Alter zwischen 60 und 75 Jahren stehen, kaum nach Stuttgart versetzt
werden können, da schon die Wohnungsfrage eine große Rolle spielt, auch die
Beamten in einem Alter sind, wo sie sich kaum mehr in die Verhältnisse einarbeiten
können. Staatsrechtlich und auch verwaltungstechnisch gesehen wird es kaum möglich
sein, daß das Württ. Innenministerium die Geschäfte des Regierungspräsidenten

43 Oben in ergänzter Fassung als Anhang 3 abgedruckt.

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