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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0534
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

ANHANG 5

Aufzeichnung von Ministerialdirektor Dr. Gottlob Dill für Minister Dr. Jonathan
Schmid, 20. Februar 1943

Maschr. Entwurf, nicht gezeichnet - HStAS E 151-01/15 nach Bl. 5

Eine vorläufige Uberprüfung ergibt, daß eine rationelle Lösung mit Sicherheit zu
erwarten ist, wenn die Hohenzollerischen Lande - etwa im Rahmen der Vorschläge
aus dem Jahr 193846 - in das Land Württemberg eingegliedert werden.

Grundsätzliche Bedenken gegen die bloße Stillegung und die Übernahme von Verwaltungsaufgaben
auf das Land Württemberg über die Kriegsdauer bestehen nicht.

Der Aufbau der preußischen Verwaltung, insbesondere in der Stufe des Oberpräsidenten
und des Regierungspräsidenten, weist zwar Unterschiede von dem des
Landes Württemberg auf. Von den württembergischen Behörden ist für die Dauer der
Stillegung also preußisches Landesrecht anzuwenden. Gewisse Schwierigkeiten
ergeben sich auf finanziellem Gebiet; die württembergischen Behörden haben einen
Teil des Finanzhaushalts des Landes Preußen zu verwalten.

Ob durch die Stillegung und Übernahme der Verwaltung auf das Land Württemberg
eine Vereinfachung und Freimachung von Kräften erzielt wird, läßt sich von
vorneherein nicht mit Bestimmtheit sagen.

Bei der Berechnung etwaiger Personaleinsparungen wird zu berücksichtigen sein,
daß eine Außenstelle in Sigmaringen erhalten werden muß schon mit Rücksicht auf
Feuersocietät und Verwaltungsgericht.

Die Prüfung dieser Fragen ist im Gang. Schon heute kann jedoch gesagt werden,
daß es organisatorisch zweckmäßig wäre, wenn die Aufgaben des Oberpräsidenten
und des Regierungspräsidenten auf die einzelnen württembergischen Minister je für
ihren Geschäftsbereich übertragen werden würden. Einen eingehenden Bericht mit
Einzelvorschlägen darf ich mir vorbehalten.

Wenn ich auf diese Schwierigkeiten hingewiesen habe, so bedeutet dies keine
Stellungnahme gegen die beabsichtigte Stillegung. Ich begrüße diese vielmehr aus
allgemeinen Erwägungen, also insbesondere als Vorbereitung für eine endgültige
Vereinigung47.

46 Vgl. Anm. 42.

47 Diesem Vermerk beigefügt ist eine Aufzeichnung über „Grundsätzliches" und „Einzelheiten
" im Zusammenhang mit der Stillegung. „Grundsätzlich" wird angemerkt: 1. Delegation
der Befugnisse des Oberpräsidenten auf die einzelnen Minister. 2. Vermutlich keine Personaleinsparungen
, zumal das Personal ohnehin überaltert ist. Aber Erleichterung der Tätigkeit des
Reichstatthalters als Reichsverteidigungskommissar. 3. Rücksprache mit den württ. Ministerien
über Auswirkungen im Einzelnen. 4. Verbleib einer Verwaltungsstelle in Sigmaringen (von
Reden). 5. Akten sind aus Sigmaringen und aus Koblenz heranzuholen, teils haben sie in Sigmaringen
zu verbleiben. - Bei den Einzelheiten werden in zwölf Positionen Details einer evtl.
Stillegung erörtert.

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