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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0546
Die Erörterung der Stillegung der Regierung Sigmaringen 1943

In diesem rein ländlichen Bezirk ohne jede Industrie von Bedeutung und ohne innere
Spannungen irgendwelcher Art fällt eben auf den meisten Einzelgebieten nichts
oder nur ganz wenig zur tatsächlichen Besorgung an.

Im Auftrag des Herrn Ministers habe ich weiterhin die Frage der Übernahme der
Geschäfte des Oberpräsidenten auf die württembergischen Behörden an Ort und
Stelle des beim Oberpräsidenten in Koblenz durchgesprochen. Der Besuch bot
gleichzeitig erwünschte Gelegenheit, den Aufbau eines Oberpräsidiums60 kennenzulernen
, der uns im Gegensatz zu demjenigen der preußischen Regierungen bisher
im einzelnen nicht bekannt war. Hierüber wurde dem Herrn Minister, dem Herrn
Ministerialdirektor und dem Geschäftsteil I mündlich berichtet.

Die Allgemeine Abteilung des Oberpräsidenten hat an sich schon wenig Beziehungen
zu Hohenzollern, da hinsichtlich des Sparkassenwesens61 Hohenzollern dem
Württ. Sparkassen- und Giroverband angeschlossen ist und da die sachliche Seite des
Eichwesens jetzt schon in Stuttgart besorgt wird62. Auch bei der landwirtschaftlichen
Abteilung63 scheinen ausschließlich württembergische Zuständigkeiten zu bestehen.
Der Leiter der Abteilung für Höherefs] Schul[wes]en hat dagegen erhebliche Bedenken
geltend gemacht, die aber vom Oberpräsidenten64 selbst nicht allzu ernst genommen
werden. Es handelt sich vor allem darum, daß das höhere Schulwesen der
Provinz, vor allem in personeller Hinsicht, eine Einheit bildet. Wenn nun drei Schu-

wohnerzahl. Die Mehrzahl der Regierungsbezirke hatte eine Einwohnerzahl, die zwischen 500
000 und 1,5 Millionen lag, wobei Arnsberg mit 2,6 und Düsseldorf mit gut 4 Millionen an der
Spitze lagen und Berlin eine Sonderstellung einnahm. Vgl. Preußisches Staatshandbuch 1939.
S. 708.

60 Die innere Verfassung des Oberpräsidiums in Koblenz war indes eher untypisch im Vergleich
mit den anderen Oberpräsidien. Es hatte 1943 nur vier Abteilungen: Abt. I: Allgemeine
Abteilung, Abt. II: Abteilung für Höheres Schulwesen, Abt. III: Landeskulturabteilung, Abt.
IV: Inspekteur der Ordnungsplizei (z. Zt. in Wiesbaden); vgl. Taschenbuch für Verwaltungsbeamte
1943, S. 232 f. - Dies lag unter anderem daran, daß zahlreiche Sonderverwaltungen und
Sonderaufgaben (z. B. Bevollmächtigter für den Nahverkehr, Landeswirtschaftsamt usw.,
geschäftsführende Behörde eines Reichsverteidigungskommissars), die den anderen Oberpräsidien
angegliedert worden waren, angesichts der besonderen örtlichen Gegebenheiten in der
Rheinprovinz bei anderen Behörden (hier sind namentlich die Regierungspräsidenten Düsseldorf
und Koblenz zu nennen) lagen. Grundlegend hierzu RoMEYK (wie Anm. 21), S. 154-164.

61 Hinsichtlich des Sparkassenwesens war der Oberpräsident nur für die der Genehmigung
zur Errichtung von Sparkassen zuständig. Die eigentliche Sparkassenaufsicht lag bei der
Kommunalaufsichtsbehörde, also dem Regierungspräsidenten (Hue de Grais: Handbuch der
Verfassung und Verwaltung. 24. Aufl. Berlin 1927. S. 620).

62 Die technischen Aufgaben des Eichamts in Sigmaringen sind bereits seit dem 1. April 1942
auf das Landesgewerbeamt übergegangen (vgl. Anm. 72).

63 Meint wohl die Landeskulturabteilung des Oberpräsidenten.

64 Meint vermutlich nicht die Person des Oberpräsidenten Josef Terboven, der als Reichskommisssar
in Norwegen amtierte, sondern entweder den ständigen Stellvertreter des Oberpräsidenten
, Regierungspräsident Karl Eugen Dellenbusch oder den Leiter der Allgemeinen
Abteilung des Oberpräsidiums, Regierungsdirektor Stefan Gildemeister.

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