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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0625
Rolf Vogt

Klärung der Unterbringungs- und Verpflegungsfrage an die Stadt. Den von Kiel
übermittelten Verrechnungsscheck händigte das Hechinger Zweiglager am 13. April
aus. Voraus ging eine Besprechung am selben Tag, in der sich die Stadt bereit erklärte
, die Verpflegung der Gefangenen weiterhin zu besorgen, bis sich eine andere Verpflegungsmöglichkeit
(z. B. beabsichtigte Errichtung einer Speiseanstalt) ergibt. Das
Hechinger Marinebekleidungsamt dankte der Stadt für ihr Entgegenkommen und
ihre Rücksichtnahme.

Dennoch schwelte der Konflikt weiter. Die Marineintendantur in Kiel hielt den
von der Stadt berechneten Verpflegungssatz von 2,50 RM pro Gefangenem mit Schwerarbeiterzulage
weiterhin für übertrieben und legte Beschwerde bei der Preisüberwachungsstelle
des Landratsamts ein, der die Stadt am 17. April Rechenschaft über
ihre Kostenberechnung geben musste. Die Stadt wies darauf hin, dass sie nur entgegenkommenderweise
die Gefangenen verpflege und diese Aufgabe vielmehr Sache
des Unternehmers sei. Um den Konflikt zu entschärfen, gestand sie aber die Senkung
des Verpflegungssatzes auf 2,20 RM für den April zu. Das Altersheim ist nicht in der
Lage für die Verpflegung der Kriegsgefangenen eine besondere Kost herzustellen.
Diese erhalten daher dieselbe Verpflegung wie die übrigen Insassen des Heims,
erklärte die Stadt am 19. April dem Hechinger Marinebekleidungsamt in einem
Schreiben, in dem sie gleichzeitig ihre Verwunderung über die Beschwerde zum Ausdruck
brachte. Das Marinebekleidungsamt wurde aufgefordert, sich um eine andere
Verpflegungsstätte zu bemühen, da die Stadt nach Ablauf des 30. April die Verpflegung
einstellen werde. Das Landratsamt gab Rückendeckung. Mit seinem Bescheid
vom 20. April schloss es sich der Argumentation der Stadt an und akzeptierte den
reduzierten Satz von 2,20 RM.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt bereits entschieden, die Zusammenarbeit mit
dem Marinebekleidungsamt und der Firma Heinrich Maute aufzugeben. Am 14.
April 1943 kündigte sie in getrennten Schreiben an beide Betriebe die härtere Gangart
an. Bisher habe der Hilfswachmann der Stadt die Gefangenen des Marinebekleidungsamts
und der Firma Maute morgens zum Arbeitsplatz gebracht und abends
wieder ins Lager geführt, hielt sie fest: Da es nach den allgemeinen Dienstanweisungen
Sache des Unternehmers ist, die Gefangenen im Lager abzuholen und wieder
dorthin zurückzubringen, bitte ich sie dies zu veranlassen, da unser Hilfswachmann
in Zukunft nicht mehr dafür eingesetzt werden kann. Allenfalls mit einer Sondervergütung
könne der Hilfswachmann künftig für diese Arbeit beansprucht werden.
Tatsächlich schieden die Gefangenen des Marinebekleidungsamts und der Firma
Maute aus dem Kreis der vom Altersheim verpflegten Gefangenen aus. Die Angelegenheit
ist inzwischen geregelt worden, teilte der Bürgermeister am 4. Juni 1943 dem
Landrat mit. Franz Kraus, Inhaber des Gasthauses Anker, habe die Verpflegung der
französischen] Kriegsgefangenen zu einem Tagessatz von 2,20 RM bis 2,50 RM
übernommen262.

262 StadtAH, A200 Reg.-Nr. 4733, Kriegsgefangene/Ostarbeiter. 2. Kriegsgefangenenlager
1940-1945. Nach einer Liste der KPD-Ortsgruppe Hechingen von 1946 zu ihrem Organisationsstand
hatte das Marinebekleidungsamt von 1942 bis 1945 einen eigenen Wachmann,
s. StAS, Ho 13 T 2 Nr. 527, Politische Verbände und Vereinigungen.

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