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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0666
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Umgang mit Kriegsgefangenen, war sein Verbrechen459. Das Sondergericht Stuttgart
war für den gesamten württembergischen Raum zuständig und reiste zu seinen Sitzungen
in die Kreisstädte, wo deutsche ebenso wie ausländische Volksschädlinge
Opfer der politischen Justiz wurden. Uber Hechinger Sitzungen berichtete die
Hechinger NS-Zeitung nicht, über Verhandlungen der Standgerichte der Heimat in
Balingen und Sigmaringen konnten sich die Leser allerdings informieren460.

Auch an den Amtsgerichten der benachbarten Städte waren Strafverfahren gegen
Zivilarbeiter anhängig. Zwei polnische Zivilarbeiter wurden im Juni 1941 vom Amtsgericht
Balingen zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie ohne polizeiliche
Erlaubnis und ohne Erkennungszeichen ihr Dorf verlassen und ein Gasthaus
besucht hatten461. Wegen Diebstahls von Herrenhosen und Trikotstoff aus einer
Tailfinger Trikotwarenfarbrik wurde im Dezember 1941 eine französische Arbeiterin
zu einer einmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Balingen verurteilte
im März 1942 einen deutschen Arbeiter aus Starzein wegen Diebstahls von
Werkeigentum zu einer Geldstrafe. Der Mann hatte die nicht näher bezeichneten
Gegenstände an eine französische Arbeiterin weitergegeben462. Berichte von Prozessen
gegen straffällig gewordene Kriegsgefangene und Zivilarbeiter aus dem gesamten
Reichsgebiet finden sich in den Hohenzollerischen Blättern immer wieder. Sie sollten
mit der Zeichnung negativer Charaktere wohl abschreckende Wirkung haben und die
von der NSDAP geforderte ablehnende, auf Abstand und Abwehr bedachte Haltung
der Leser gegenüber Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern fördern.

7.3. DER TODESBEFEHL

Gibt die Berichterstattung in den Hohenzollerischen Blättern ein Maß, nahm im
Herbst 1944 die Beunruhigung der nationalsozialistischen Öffentlichkeit über den
Verfall der öffentlichen Ordnung in starkem Maße zu. Berichtet worden war schon in
den Monaten zuvor mit Besorgnis über die auffällige Zunahme von Diebstählen und
Sachbeschädigungen im Stadtgebiet, jetzt rückten Einbrüche in Schuppen und Häuser
in Ortsrandlagen in den Vordergrund. Es vergeht kaum ein Tag, ohne daß aus der
näheren oder weiteren Umgebung ein Einbruch oder Diebstahl gemeldet wird,
wobei als Täter mit Sicherheit flüchtige ausländische Arbeiter angenommen werden
dürfen, meldeten die Hohenzollerischen Blätter463. Bei einer Serie von Kellereinbrüchen
in einer Nacht Mitte Oktober 1944 in Hechingen wurden Lebensmittel
gestohlen, die die Täter offenbar zum Teil an Ort und Stelle verzehrten, bei einem
Einbruch in einen Schuppen im Gewann Eitersbach eigneten sich die Diebe Arbeits-

459 StAS, Ho 13 T 2 Nr. 359, Ausländerlisten A-Z. Hechingen.

460 Hz. Bl. Nr. 134/10.06.1943, 125/31.05.1944, 177/31.07.1944, 282/30.11.1944.

461 Ebd. Nr. 139/17.06.1941.

462 Ebd. Nr. 297/18.12.1941, 56/07.03.1942.

463 Ebd. Nr. 248/21.10.1944.

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