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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0693
Wolfgang Wenzel

durch das Kgl. Preußische Gebiet an Igelswies vorbei auf badischem Gebiet weiter
gegen Menningen und von dort nach der badisch-preußischen Landesgrenze in der
Richtung des Pauker Hofes und Laiz nach Sigmaringen geführt werden sollte. Die
nähere Bestimmung der Bahnrichtung blieb allerdings weiteren technischen Untersuchungen
vorbehalten. Der Bau der Bahn sollte von jeder Regierung auf ihrem
jeweiligen Gebiet ausgeführt, der Betrieb der ganzen Strecke aber einheitlich der
badischen Betriebsverwaltung überlassen sein. Die natürlichste Richtung der Bahn
von Meßkirch aus nach Mengen zum Anschluß gegen Ulm war zwar diejenige durch
das Ablachtal. Allein hierzu war die Zustimmung der Kgl. Preußischen Regierung,
deren Gebiet auch bei der Linie nach Mengen auf einer längeren Strecke durchschnitten
werden mußte, zunächst nicht zu erhalten. Denn auch die Kgl. Preußische
Regierung mußte, wie zuvor bereits das örtliche Eisenbahn-Comite, Wert darauf
legen, daß Sigmaringen als Hauptort der Hohenzollernschen Lande auch an der
Hauptbahn zu liegen komme und mit dieser nicht lediglich mit einer Seitenbahn
verbunden würde21.

In der Folge wurden mit Genehmigung der Kgl. Preußischen Regierung in Sigmaringen
vom 11. Dezember seitens der Großherzoglichen Wasser- und Straßenbau-
Inspektion Stockach zwar tatsächlich geometrische Arbeiten bis in die Nähe des
Pauker Hofes ausgeführt22, die Verhandlungen auf politischer Ebene standen aufgrund
des Vertragsschlusses vom 7.11.1862 jedoch vor dem Abbruch.

Was war passiert? Im Großherzoglich Badischen Staatsministerium waren wichtige
Bedenken gegen den Vertrag entstanden. Es wurde Anstand daran genommen, daß
in Artikel 11 (4) des Vertrages zwar eine Bestimmung bezüglich der künftigen
Fortsetzung der Bahn von Sigmaringen durch das Donautal zum Anschluß an die
Württembergische Bahn von Ulm nach Friedrichshafen in der Weise enthalten war,
daß die Bahn von Sigmaringen nach dem Württembergischen in der Richtung nach
Mengen gebaut werden sollte, und in Ziff. 2 des Schlußprotokolls zu Artikel 1 und 11
des Vertrages wurden die Bemühungen der Preußischen Regierung, auf die Herstellung
einer solchen Bahn hinzuwirken, in der Weise förmlich zugesagt, daß die Fortsetzung
dieser Bahn in tunlichster Bälde zustande zu bringen sich die Kgl. Preußische
Regierung in voller Anerkennung der Bedeutung einer durch das Donautal in der
Richtung nach Ulm führenden Eisenbahnverbindung eifrigst angelegen sein lassen
wollte, allein von einer Fortsetzung der Bahn von Sigmaringen nach dem Norden
nicht die Rede war. Vor allem aber wünschte die Großherzogliche Regierung ergänzt
zu sehen, daß sie, solange nicht mit dem Bau, sei es der Eisenbahn in nördlicher Richtung
nach Hechingen, sei es der andern in östlicher nach Ulm oder Aulendorf begonnen
werden würde, nicht gehalten sei, ihrerseits den Bau der Strecke von Meßkirch
zur Landesgrenze aufzunehmen23. Die Großherzogliche Regierung hatte kein anderes
Ziel im Auge, als eine möglichst direkte Bahnverbindung zwischen Radolfzell,

21 Wie Anm. 14, Bericht des Handelsministeriums vom 10.11.1862.

22 StAS Ho 199 NVA I 9896.

23 GstA PK III. HA MdA 7604. Note an den Königlich Preußischen außerordentlichen Gesandten
Graf von Flemming vom 14. L1863.

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