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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0697
Wolfgang Wenzel

sehe Prüfung mindestens so viel festgestellt ist, daß der Bau der Bahn in der Richtung
nach Sigmaringen für Baden keine größeren pekuniären Opfer erheischt als sie der
Bau im Ahlachtal in Anspruch nehmen würde, sowie daß auf der ganzen Strecke von
Meßkirch über Sigmaringen nach Mengen nicht ungünstigere Steigungen oder Kurven
den Betrieh erschweren1'5. Nunmehr rang sich auch die Königlich Preußische
Staats-Regierung zu der Auffassung durch, daß die Gestattung einer Bahn durch das
Ablachtal durch die Terrainverhältnisse so dringend motiviert [erscheine], daß, selbst
wenn von ihrer diesseitigen Zulassung die endliche Sicherstellung der übrigen, den
Gegenstand der vorliegenden Verträge ausmachenden Verträge nicht bedingt gewesen
sein würde, man dennoch sich ihrer Gestattung auf die Dauer nicht wohl hätte
entziehen können1*'. Von der älteren Vereinbarung unterschied sich der Vertrag vor
allem auch darin, daß die Bahn nicht nur auf alleinige Rechnung der badischen Regierung
zu betreiben sondern auch zu erbauen war, was der Preußischen Krone die
Betriebsüberlassung erleichterte, freilich unter dem Vorbehalt eines frühestens nach
Verlauf von dreißig Jahren nach dem vertragsmäßigen Endtermin für die Vollendung
der vertragsmäßigen Bahnen in Folge einer mindestens drei Jahre vorher zu machenden
Ankündigung auszuübenden Erwerbsrechts (Art. 21). Insoweit übernahm die
Großherzoglich Badische Regierung die Verpflichtung, die Bahn binnen acht Jahren
von der Ratifikation des Vertrages im Bau zu vollenden und in Betrieb zu setzen (Art.
2). Stationen und Haltestellen sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr
würden an allen denjenigen Punkten angelegt werden, an denen ein entsprechendes
Verkehrsbedürfnis vorhanden sei, oder künftig sich herausstellen werde
(Art. 5.).

Die Vorarbeiten für den Bau der also von Meßkirch über Krauchenwies nach Mengen
mit einer in Krauchenwies abzweigenden Seitenbahn nach Sigmaringen zur Ausführung
gelangenden Linie waren im Frühjahr 1871 abgeschlossen. Unter dem
16.8.1871 beehrte sich das Großherzoglich Badische Handelsministerium, der Kgl.
Preußischen Regierung die Pläne der auf Kgl. preußischem Gebiet zu erbauenden
Stationen Krauchenwies, Zielfingen und Josefslust vorzulegen37. Und Sigmaringen?
Nach dem bereits erwähnten Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen
und der Königlich Württembergischen Regierung sollten die Bahnhöfe, in welche die
zu erbauenden Verbindungsbahnen einmündeten, als gemeinsame Wechselstation dienen
(Art. 12.). Das Schluß-Protokoll zu dem betreffenden Artikel bringt es auf den
Punkt: Sollte die Radolfzell-Meßkircher Bahn von Meßkirch nach Sigmaringen fortgesetzt
werden, so bildet Sigmaringen die alleinige und gemeinsame Wechselstation

34 Commissionsbericht über eine Vorlage der Großherzoglich badischen Regierung, Beilage
zum Protokoll der 76. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 29. April 1865, Seite 8;
eingehend zu den technischen Bauverhältnissen: Promemoria der Großherzoglich Badischen
Regierung an die Preußische Staatsregierung (StAS Ho 235 T.3 Bd. 369 fol. 99).

35 GLA 236/9158.

36 StAS Ho 235 Abt. I Sect. V Nr. 721. Schreiben des Ministers für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten an den Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Sigmaringen vom 19.
März 1865.

37 StAS Ho 235 Abt.I Sect. V Nr. 726.

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