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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0705
Wolfgang Wenzel

führen; nur wenn diese eingehalten werde, sei der Weg über Krauchenwies gestattet,
welcher aber einen großen Umweg darstelle. Dieses Argument wurde auch von den
Bürgerkollegien der Stadt Sigmaringen lebhaft aufgegriffen, wobei sie zusätzlich in
dem Oberamtmann von Manstein einen engagierten Fürsprecher fanden55. Indessen
war es wenig überzeugend und mit seinen Schwächen offenliegend: Denn eine nach
dem Vertrag durch das Ablachtal zu führende Bahn hätte diese Bezeichnung nicht
verdient, wenn sie dieses schon in nächster Nähe von Meßkirch bei Igelswies verlassen
hätte, um in direkter Richtung nach Sigmaringen gebaut zu werden. Es konnte
deshalb nicht Zielsetzung des Schlußprotokolls sein, diese Bestimmung geradezu in
ihr Gegenteil zu verkehren. Letztendlich durfte man auch annehmen, daß die vertragsschließenden
Parteien soweit des Kartenlesens kundig waren, um festzustellen,
daß die gerade, sozusagen mit einem Lineal gezogene Linie, von Meßkirch gar nie
über Krauchenwies nach Sigmaringen führen konnte. Weshalb dann die Erwähnung
dieses Ortes, wenn nicht im Sinne einer Option für die Großherzoglich Badische
Regierung, die Strecke gegebenenfalls, unter Umständen, eben in diesem Sinne
„womöglich" über Krauchenwies, im übrigen aber in direkter Richtung (etwa ohne
einen Umweg über Mengen) nach Sigmaringen zu führen? Die Petenten fanden
deshalb auch bei dem Königlich Preußischen Regierungspräsidenten in Sigmaringen
kein Gehör, welcher unter Darlegung seines Standpunkts aber um nähere Weisung
seiner vorgesetzten Ministerialbehörde nachsuchte56.

Die Sigmaringer Bürgerkollegien, die aus ihrer Sicht zu dem Ergebnis gelangen
mußten, von ihrer nächsten Behörde die Unterstützung des ihren Bedürfnissen zuwider
laufenden Standpunkts zu erfahren, suchten hierauf den direkten Kontakt zu
ihrem Stammland. Auf Beschluß des Gemeinderats und des Bürgerausschusses der
Stadt Sigmaringen vom 27.3.1868 reiste bereits am Morgen des 28.3.1868 eine Deputation
, bestehend aus dem Oberamtmann von Manstein, dem Bürgermeister Gastel
und dem Gemeinderat und Bürgermeister-Stellvertreter Müller nach Berlin ab, wo sie
am 30.3.1868 eintraf. Am Donnerstag, den 2. April 1868, mittags 12 Uhr, wurde der
Delegation eine Audienz bei dem Kronprinzen gewährt, von dem sie, wenn man dem
Bericht des Oberamtmanns von Manstein57 Glauben schenken darf, die Zusicherung
erhielt, die Wünsche derselben kräftig zu fördern, welche Hilfestellung sich allerdings
darauf beschränken sollte, der Deputation eine persönliche Berichterstattung vor dem
Herrn Handelsminister von Itzenplitz zu ermöglichen. Dieser befehligte sodann eine
ergänzende schriftliche Berichterstattung und bemerkte im übrigen mehrdeutig, daß
die Deputation es nicht nötig habe, wiederum vor ihm zu erscheinen. Noch am
selben Tage stellte sich die Delegation auch dem Ministerialdirektor von der Reck und
dem Geheimen Ober-Baurat Weißhaupt vor, erhielt von dem ersteren jedoch den
niederschlagenden Bescheid, daß ihre Sache eine hoffnungslose sei. Wenn auch im

55 Ebd., Schreiben des Oberamtmanns von Manstein an den Königlichen Regierungs-Präsidenten
von Blumenthal vom 8. L1868.

56 Ebd., Schreiben des Königlich Preußischen Regierungspräsidenten an den Minister für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz vom 7.3.1868.

57 Wie Anm. 22, Ebenso Dep. 1 T3 Nr. 1560.

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